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Staatsanwalt will Bewährungsstrafe für Pfarrer Mahl

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Staatsanwalt will Bewährungsstrafe für Pfarrer Mahl

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    Pfarrer Albert Mahl Anfang Juli bei der Weihe seines Primizkreuzes in seinem Heimatort. Archivfoto: Vera Novelli
    Pfarrer Albert Mahl Anfang Juli bei der Weihe seines Primizkreuzes in seinem Heimatort. Archivfoto: Vera Novelli

    Sie stuft dies als sexuellen Missbrauch von Kindern und zugleich von Schutzbefohlenen ein und hat beim Amtsgericht Augsburg einen Strafbefehl (siehe Infokasten) beantragt. Gegen Mahl soll eine Freiheitsstrafe von neun Monaten auf Bewährung sowie eine Geldauflage von 4000 Euro zugunsten einer gemeinnützigen Einrichtung verhängt werden.

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