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Schwabmünchen/Untermeitingen: Corona bringt Vereine im Augsburger Land in Bedrängnis

Schwabmünchen/Untermeitingen

Corona bringt Vereine im Augsburger Land in Bedrängnis

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    Die Corona-Pandemie hat viele Vereinsversammlungen verhindert.
    Die Corona-Pandemie hat viele Vereinsversammlungen verhindert. Foto: Kurt Kraus (Symbolfoto)

    Wie geht es eigentlich weiter bei uns? Das fragen sich derzeit so mancher Vereinsvorstand und auch so manches Mitglied. Schwierige Entscheidungen oder Wahlen stehen an, und die Möglichkeit von Versammlungen besteht aufgrund der Corona-Bestimmungen nur bedingt. Was also tun? Wir klären auf.

    "Die Corona-Pandemie bringt uns ganz schön in Bedrängnis", sagte der Vorsitzende des Automobil-Clubs Schwabmünchen, Erwin Joppich. Und auch Isabella Uhl vom SV Untermeitingen kämpft auch mit ihrem Verein mit Schwierigkeiten.

    Corona: Versammlungen von Vereinen können virtuell stattfinden

    Damit die Vereine für ihr Verhalten während dieser schwierigen Zeit eine gesicherte Grundlage haben, hat der Bundestag ein Gesetz zur Abmilderung der Folgen der Covid-19-Pandemie erlassen. Es gilt bis 31. Dezember 2021. Darin werden unter anderem Möglichkeiten aufgezeigt, wie mit anstehenden Neuwahlen, Mitgliederversammlungen und anderen Vereinsregularien verfahren werden kann. Die ist nötig, da die Vereine im Allgemeinen in ihrer Satzungen keine Bestimmungen zum Beispiel Corona stehen haben.

    Da durch die Covid-19-Bestimmungen Präsenz-Mitgliederversammlungen kaum stattfinden können (Raumgröße, Mitgliederstruktur, Ansteckungsgefahr etc.), gibt der Gesetzgeber für Vereine, Parteien und Stiftungen andere Möglichkeiten der Versammlung vor.

    Da ist zum Beispiel die Rede von einer virtuellen Mitgliederversammlung (vM), bei der die Vereinsmitglieder auf technischem Weg, zum Beispiel auf Computern und Handys, zusammengeschaltet werden. "Sie kommt wegen des schwierigen elektronischen Aufwands und des Problems und dass nicht alle Mitglieder die technischen Möglichkeiten dazu haben, für uns nicht infrage“, so Erwin Joppich. Wie er denken sicherlich viele Vereinsvorsitzende. Zu einer vM kann aus diesem Grund auch niemand gezwungen werden.

    Briefwahlen bei Vereinen in Corona-Zeiten sind schwer umzusetzen

    Wird diese Möglichkeit also ausgeschlossen, steht zum Beispiel für Neuwahlen als Alternative die Briefwahl offen. Die wiederum ist schwierig, da alle Mitglieder vorher schriftlich postalisch informiert werden müssten und dann auch wieder die Abstimmung schriftlich mit eigenhändiger Originalunterschrift zurückerfolgen müsste. "Das ist bei rund 2000 Mitgliedern quasi ein Ding der Unmöglichkeit", so Isabella Uhl. Also fällt wohl in den meisten Fällen auch dieses Verfahren aus. "Gottseidank haben sich bei uns fast alle Vorstandsmitglieder bereit erklärt weiterzumachen", so Uhl, die den Verein seit vielen Jahren erfolgreich führt. Das Covid-19-Gesetz sagt zu dem Problem der ausgefallenen Neuwahlen wegen der Corona-Pandemie, dass der Vorstand so lange im Amt bleibe, bis Neuwahlen erfolgen können, auf welche Art auch immer.

    Um für den Verein anstehende wichtige Punkte auch ohne Präsenzversammlung trotzdem abhandeln zu können, gibt es das Umlaufverfahren. Dafür ist es notwendig, dass den Vereinsmitgliedern schriftlich zum Beispiel per Brief, E-Mail, Fax, SMS oder Whats- App die Beschlussvorlage zugesandt wird. Dann müssen von den Mitgliedern frist- und formgerecht die Wahlscheine zurückgeschickt werden. Um einen gültigen Beschluss zu erreichen, müssen mindestens 50 Prozent der Mitglieder korrekt abgestimmt haben, und sie müssen über das Ergebnis informiert werden. Auch Wahlen und Satzungsänderungen sind per Umlaufverfahren möglich. Ein Problem bei diesem Verfahren ist, dass beispielsweise die geheime Abstimmung eventuell nicht gewährleistet ist.

    "Alle drei Verfahren sind für unseren Verein nicht darstellbar“, so Erwin Joppich. Sollte eines der drei Verfahren angewendet werden, sind die üblichen Punkte des Vereinsrechts zu beachten - wie die notarielle Beglaubigung oder die Informationspflicht der Mitglieder.

    Vereinsitzungen können wegen Corona auch einfach entfallen

    Sieht der Verein keine Alternativen zur üblichen Mitgliederversammlung, Vorstandssitzung und Ähnlichem, vor allem aufgrund der Covid-19-Bestimmungen, so können Sitzungen entfallen, wenn keine unaufschiebbaren Entscheidungen anstehen. Die Mitglieder sollten trotzdem über das Vereinsgeschehen bei wichtigen Themen informiert werden.

    "Wir bleiben so lange im Amt, bis Vereinsformalien wieder regulär erledigt werden können", meinte Uhl. Und Joppich stimmt ihr zu. Wann die Vereine ihre normale Arbeit wieder aufnehmen können, das steht in den Sternen.

    Beide sind der Meinung, dass die derzeitigen Maßnahmen richtig und angemessen seien und lieber jetzt etwas strengere Maßstäbe angelegt sein müssten, um die Pandemie-Auswirkungen möglichst bald zu beenden.

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