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Schwabmünchen: Schwabmünchner Michaelimarkt darf mit Vergnügungspark stattfinden

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Schwabmünchner Michaelimarkt darf mit Vergnügungspark stattfinden

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    Michaelimarkt "light": Wie bereits im vergangenen Jahr bieten Händler auf dem Festplatz wieder ihre Waren an.
    Michaelimarkt "light": Wie bereits im vergangenen Jahr bieten Händler auf dem Festplatz wieder ihre Waren an. Foto: Carmen Janzen (Archivbild)

    Dass es auch heuer nur einen Michaelimarkt „light“ geben wird, war wegen der Corona-Pandemie klar. Wie er aber konkret ablaufen wird und welche Attraktionen angeboten werden dürfen, war lange unklar. Jetzt steht fest: Ganz so abgespeckt wie im vergangenen Jahr, nur mit Warenhändlern auf dem Festplatz, muss er diesmal nicht stattfinden. Neben dem Händlermarkt und den Kunst- und Genusstagen der Werbegemeinschaft darf auch ein Vergnügungspark aufgebaut werden.

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