Innerhalb von nur einer Stunde erfüllte der 15-Jährige „die ganze Bandbreite des Verkehrsstrafrechts“. Nur dem Zufall war es zu verdanken, darin waren sich Jugendrichterin Ute Bernhard und Staatsanwältin Sandra Enzler einig, dass es bei dem schweren Unfall, den der junge, alkoholisierte Mann verursacht hatte, keine Todesopfer gegeben hat.
Schwabmünchen