Die Extremistengruppe Islamischer Staat verbreitet seit Jahren Angst und Schrecken. Die Bundesregierung hat deshalb im September 2014 alle Aktivitäten des IS in Deutschland verboten. Das Werben für die Terrormiliz und das Zeigen ihrer Symbole stehen ab sofort unter Strafe. Aus diesem Grund stand ein 28-jähriger gebürtiger Schwabmünchner vor dem Augsburger Amtsgericht.
Schwabmünchen