Hausbesitzer müssen im Winter die Gehwege an ihrem Grundstück freihalten. Wer vorsätzlich oder fahrlässig die Gehbahnen nicht oder nicht rechtzeitig sichert, kann mit einer Geldbuße in Höhe von rund 500 Euro belegt werden. Außerdem werden die Grundstückseigentümer auf die Folgen privatrechtlicher Haftung für Unfälle bei Schneeglätte oder Glatteis aufmerksam gemacht. Darauf weist die Stadt Schwabmünchen in einer Pressemitteilung hin.
Schwabmünchen