Der gute Ruf ist jetzt wieder hergestellt, die Ehre sowieso. Nach einer Verhandlung in Schwabmünchen und zwei weiteren Verfahren vor dem Amtsgericht Augsburg wurde der türkische Staatsbürger freigesprochen. Wegen vorsätzlicher Körperverletzung, Beleidigung und Nötigung hatte sich der Inhaber eines Dönerladens verantworten müssen. Zur Wahrheitsfindung hatte die Verteidigung (Rechtsanwalt Orhan Aykac) insgesamt sieben Entlastungszeugen aufgeboten.
Schwabmünchen