Nun steht auch fest, welche Corona-Regeln auf dem abgespeckten Michaelimarkt in Schwabmünchen gelten. Auffallend: Auf ein und demselben Festplatz im Freien gelten an den beiden Veranstaltungswochenenden unterschiedliche Regeln. Mal mit 3G, mal ohne, mal mit Registrierung, mal ohne. Hintergrund ist allerdings nicht pure Willkür, sondern die offiziell genehmigte Form der Veranstaltung an sich. Der Händlermarkt mit Warenverkauf ist offiziell laut der 14. bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung - also dem aktuell geltenden Gesetz - erlaubt.
Schwabmünchen