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Schwabmünchen/Bobingen: In den Wertachkliniken gilt ab sofort ein verschärftes Besuchsverbot

Schwabmünchen/Bobingen

In den Wertachkliniken gilt ab sofort ein verschärftes Besuchsverbot

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    In den Wertachkliniken gilt wegen der Corona-Pandemie jetzt ein generelles Besuchsverbot.
    In den Wertachkliniken gilt wegen der Corona-Pandemie jetzt ein generelles Besuchsverbot. Foto: Matthias Baumgartner (Archivfoto)

    In den Wertachkliniken in Schwabmünchen und Bobingen gilt jetzt ein generelles Besuchsverbot. Dabei gibt es nur ganz wenige Ausnahmen, in denen Angehörige einen Kranken doch besuchen dürfen: "Wenn ein Patient im Sterben liegt oder der Vater nach einer Geburt Mutter und Kind sehen will, dann sind Besuche auch immer noch möglich. Außerdem können die Stationsärzte Ausnahmen erteilen", sagt der Vorstand der Wertachkliniken Martin Gösele. Zuvor durften sich zwei Personen registrieren lassen, von denen eine täglich eine halbe Stunde den Patienten besuchen durfte.

    Besuchsverbot: 18 Corona-Patienten liegen in den Wertachkliniken

    Grund für diesen Schritt ist die Zahl der Corona-Patienten, die in den letzten Tagen extrem nach oben gegangen ist, so Gösele: "Hinzu kommt noch, dass wir kaum kontrollieren können, ob sich die Besucher wirklich an die Hygieneregeln halten. Wir wissen, dass dies eine große Einschränkung für Patienten ist, aber die steigenden Zahlen ließen uns keine andere Wahl."

    Stand Mittwochnachmittag haben die Wertachkliniken in Schwabmünchen und Bobingen 15 Corona-Patienten auf den normalen Stationen und drei auf den Intensivstationen. Insgesamt gibt es zwölf Intensivbetten, sechs in Bobingen und sechs in Schwabmünchen. "Es ist bei uns auch genügend Personal vorhanden, um die Intensivbetten zu betreuen", versichert Gösele. In den Wertachkliniken gab es bereits positiv getestete Mitarbeiter, aber dies waren laut Gösele nur Einzelfälle.

    Operationen werden in Bobingen und Schwabmünchen verschoben

    Außerdem gehen die Wertachkliniken laut Gösele dazu über, "größere Operationen, die medizinisch nicht zwingend notwendig sind, bei denen aber eine anschließende Intensivversorgung notwendig ist, zu verschieben". Als Beispiel nennt der Klinikvorstand eine komplizierte Wirbelsäulen-OP.

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