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Schwabmünchen/Augsburg: Ein Fall fürs Gericht: Gewichtszunahme im Fitnessstudio

Schwabmünchen/Augsburg

Ein Fall fürs Gericht: Gewichtszunahme im Fitnessstudio

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    Ein Fall fürs Gericht: Gewichtszunahme im Fitnessstudio
    Ein Fall fürs Gericht: Gewichtszunahme im Fitnessstudio

    Kunden eines Fitnessstudios können einen Vertrag unter Umständen auch vor Ablauf der Vertragsfrist kündigen, wenn ihnen die Fortsetzung des Vertrages bis zur vereinbarten Beendigung nicht mehr zuzumuten ist. Das bekräftigte jetzt das Amtsgericht Augsburg. Es hatte deshalb über einen Fall aus Schwabmünchen zu entscheiden. Der endete allerdings mit einem Vergleich.

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