In der bürokratischen Auseinandersetzung zwischen der Stadt Schwabmünchen und dem Landratsamt um die Baugenehmigung für die Sanierung des Alten Rathauses scheint eine Lösung in Sicht zu sein. Zwar reicht der jüngste Beschluss des Stadtrats, den Festplatz künftig nicht zu bebauen, der Behörde wohl nicht aus. Aber die große Lösung, der ursprünglich geforderte neue Bebauungsplan für den Festplatz, muss es aber dann auch nicht sein. Das hätte den Beginn der Bauarbeiten am Alten Rathaus um ein weiteres Jahr verzögert. Nun ist offenbar ein Kompromiss gefunden worden, um sicherzustellen, dass die Parkplätze auch in vielen Jahren noch Parkplätze sind. Eine Grunddienstbarkeit, also ein Eintrag ins Grundbuch soll Abhilfe schaffen. Das geht schnell, wird beim Notar gemacht und scheint aus Sicht von Stadt und Landratsamt rechtssicher zu sein.
Zum Hintergrund des Disputs: Das Problem bei der Baugenehmigung ist nicht das Alte Rathaus an sich, sondern die 34 Parkplätze, die dafür ausgewiesen werden müssen. Nach Problemen mit dem Lärmschutz in der neuen Mitte, hat die Stadt kurzerhand alle Parkplätze auf dem Festplatz in der Holzheystraße ausgewiesen (wir berichteten). Doch für diesen Platz gibt es einen Bebauungsplan aus den 1970er Jahren, der es theoretisch ermöglicht, auf dem Gelände Wohnhäuser zu bauen. Würde da aber ein Wohnhaus stehen, wären die Parkplätze mit ihren Autofahrern und den Fahrzeugen zu laut, deshalb verweigerte das Landratsamt die Baugenehmigung aus emissionschutzrechtlichen Gründen und forderte einen neuen Bebauungsplan. Dieses Verfahren würde sich aber über viele Monate hinziehen, was den Beginn der Sanierung noch weiter nach hinten verschoben hätte. Allerdings hatte die Stadt nie vor, dort Wohnungen zu bauen und fasste in der Juni-Sitzung, den Beschluss, dort auch in Zukunft keine Wohngebäude zu errichten – in der Hoffnung, das genüge der Genehmigungsbehörde. Nicht ganz, wie sich bald darauf herausstellte. Nach unserer jüngsten Berichterstattung über den bürokratischen Hickhack um die Baugenehmigung hatte Bürgermeister Lorenz Müller einen Termin mit den Zuständigen im Landratsamt. Zunächst war der Stadtratsbeschluss dem Landratsamt nicht genug. „Aber ich habe mich geweigert, den Bebauungsplan zu ändern“, sagte Müller in der Stadtratssitzung am Dienstagabend. „Und schließlich haben wir eine Lösung gefunden.“ Eine Grunddienstbarkeit zugunsten des Freistaates. Dafür ist eine Beurkundung beim Notar notwendig, in der eben steht, dass der Festplatz nicht bebaut werden. „Eine Dienstbarkeit eintragen zu lassen, geht auf jeden Fall schneller als den Bebauungsplan zu ändern“, zeigte sich Müller in der Sitzung zufrieden. Weitere Auflage der Behörde ist es, dass der Nachbar südlich des Festplatzes neben der Grundschule über die Ausweisung der 34 Parkplätze informiert wird. Ihm muss also mitgeteilt werden, dass auf dem Festplatz, der seit jeher als Parkplatz dient, ein Parkplatz entsteht. Nötig ist das, weil das Landratsamt den Bereich als Wohngebiet einstuft. Die Stadt sieht es als Mischgebiet, schließlich sind dort Museum, Friedhof, Grundschule, Bücherei, Turnhalle und Bushaltestelle beheimatet. Und ein Wohnhaus. Aber die Stadt will der Forderung gerne nachkommen und den Eigentümer des Hauses informieren.
Damit sollte der zeitnahen Baugenehmigung nichts mehr im Wege stehen.