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Schwabmünchen: 25-Jähriger holt sich mit Gewalt Handy von Freundin zurück

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25-Jähriger holt sich mit Gewalt Handy von Freundin zurück

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    Symbolbild
    Symbolbild Foto: Anne Wall

    Juristen schauen immer ganz genau hin. Denn bei der Bewertung einer Straftat kommt es häufig auf Nuancen an, auf das „Kleingedruckte“ sozusagen. Geschenkt oder geliehen? Das war die Kernfrage, um die sich ein Prozess vor dem Augsburger Amtsgericht drehte. Ein 25-Jähriger aus dem Raum Schwabmünchen war des Raubes und der vorsätzlichen Körperverletzung angeklagt – ein Tatbestand, der immerhin mit einer Mindestfreiheitsstrafe von einem Jahr bedroht ist. Er soll im Juli seiner damaligen Freundin ein teures Handy mit Gewalt abgenommen und die junge Frau dann auch noch geschlagen und mit Füßen getreten haben.

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