Ganz genau achten Fahrlehrer darauf, dass ihrem Schüler während der praktischen Ausbildung kein Fehler unterläuft. So muss ein ausreichender Abstand zum Vordermann eingehalten werden, die zulässige Höchstgeschwindigkeit darf nicht überschritten werden und vor allem: Man sollte niemals anderen Verkehrsteilnehmern die Vorfahrt nehmen. Dies gilt auch bei der Motorradausbildung. Einziger Unterschied ist hier, dass der Fahrlehrer in der Regel selbst am Steuer ist und nicht vom Beifahrersitz aus das Geschehen beobachtet. Denn hier fährt der Schüler vor dem Fahrlehrer, damit der Ausbilder sehen kann, ob und welche Schnitzer dem angehenden Biker unterlaufen. Völlig anders verhielt es sich jedoch bei einem Unfall am Dienstagabend in Scherstetten.
Beide Fahrer wurden leicht verletzt
Ein 40-jähriger Fahrlehrer führte dort gerade nach Auskunft der Polizei eine Fahrschulausbildung mit einem vorausfahrenden Motorrad durch. Nach dem Verlassen des Gemeindegebiets passierte das Motorrad gegen 18.30 Uhr die Einmündung der Kreisstraße A 2 auf die Staatsstraße 2027. Ob der Fahrlehrer zu stark auf seinen Motorradschüler achtete, ist nicht bekannt. Fest steht jedoch, dass der Ausbilder in seinem fast neuen BMW 120i die Vorfahrt einer 51-jährigen Frau missachtete. Beim Zusammenstoß mit dem Opel wurden beide Fahrer leicht verletzt. Die beiden Autos waren so stark beschädigt, dass sie abgeschleppt werden mussten. Die