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Augsburg/Untermeitingen: Prügelnde Türsteher vom PM verurteilt

Augsburg/Untermeitingen

Prügelnde Türsteher vom PM verurteilt

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    Am Augsburger Amtsgericht wurden drei Türsteher der Untermeitinger Discothek PM wegen gefährlicher Körperverletzung verurteilt.
    Am Augsburger Amtsgericht wurden drei Türsteher der Untermeitinger Discothek PM wegen gefährlicher Körperverletzung verurteilt. Foto: Alexander Kaya

    Drei Männer, die als Türsteher Gewalttaten in der Untermeitinger Discothek PM verhindern sollten, sind am Donnerstag am Augsburger Amtsgericht selbst schuldig gesprochen und zu Bewährungsstrafen verurteilt. Die Männer haben im November 2017 einen renitenten Gast mit dem Auto verfolgt, zusammengetreten und dabei übel verletzt. Als die Beweise gegen das Trio immer erdrückender wurden, rangen sich die Männer nach langem Leugnen doch noch zu einem Geständnis samt Entschuldigung durch.

    Die drei Männer hatten vom ersten Prozesstag an versucht, dem Schöffengericht um den Vorsitzenden Richter Baptist Michale eine Geschichte aufzutischen, in der sie selbst die „Guten“ waren. In dieser Version wurde der spätere Geschädigte aus der Disco eskortiert, weil er Streit mit anderen Gästen suchte. Vor dem Club soll der Gast gedroht haben, jetzt seine Waffe zu holen und alle abzuknallen. Als er sich entfernte, folgten ihm die Türsteher im Auto und stellten ihn einige hundert Meter entfernt an der Lagerlechfelder Straße.

    Türsteher will aus Angst zugeschlagen haben

    Zwei der Angeklagten gaben an, sie seien ausgestiegen und wollten den Mann festhalten, um zu verhindern, dass er seine Drohung wahr macht. Doch er habe sich immer wieder losgerissen und wollte unter seine Jacke greifen, da habe der andere Türsteher einmal mit der Faust zugeschlagen. Nach seinen Worten aus reiner Angst vor der angeblichen Waffe. Der dritte Angeklagte, der Chef der Türsteher, wies alle Vorwürfe von sich. Er sei nur im Auto gesessen und erst ausgestiegen sein, um den Verletzten zu betreuen und Hilfe anzubieten. Die klaffende Kopfwunde, Prellungen und gebrochene Nase erklärte das Trio mit dem Faustschlag und einem Sturz auf die Straße.

    Diese Geschichte entpuppte sich im Lauf des Prozesses Stück für Stück als Räuberpistole. Der Geschädigte war sich sicher, dass alle drei Angeklagten auf ihn eingetreten hatten. Drei Zufallszeugen der Tat hatten den Cheftürsteher als Verfolger des Opfers identifiziert und stützten auch sonst die Version des Geschädigten. Von der angeblich laut über den Discovorplatz gebrüllten Drohung mit der Pistole hatte kein neutraler Zeuge etwas gehört.

    Ein Gutachter entlarvt das Selbstschutz-Märchen

    Beim zweiten Verhandlungstag entlarvte ein Gutachter die Geschichte der Angeklagten endgültig als Selbstschutz-Märchen. Der Biomechaniker vom Institut für Rechtsmedizin aus München hatte die Schuhe des Cheftürstehers analysiert. Darauf hatte die Polizei in der Tatnacht Blutflecken festgestellt und die Schuhe mitgenommen. Der Angeklagte rechtfertigte sich, er sei wohl durch die Blutlache gelaufen, als das blutende Opfer nach dem Schlag seines Kollegen neben der Straße auf dem Grünstreifen lag.

    Diese Geschichte könne aber nicht alle Blutspuren auf den Schuhen erklären, sagte der Gutachter. An einige Stellen könne das Blut nur durch einen intensiven Tritt auf eine blutbesudelte Stelle gekommen sein. Anhand der Platzwunde an der Kopfhaut konnte der Gutachter zudem die Version der Türsteher entkräften, diese seien durch einen Sturz und einen Faustschlag entstanden: An der Stelle sei die Haut so dick, dass erfahrungsgemäß nur ein Tritt der Grund sein könne.

    Türsteher gestehen und wollen Schmerzensgeld zahlen

    Kurz darauf regten die Verteidiger ein Rechtsgespräch an, bei dem Bewährungsstrafen von unter anderthalb Jahren im Gegenzug für ein Geständnis und Schmerzensgeld für das Opfer in Aussicht gestellt wurden. Die drei Männer räumten die Tat vollständig ein. Angesichts der Beweislage wären die Männer vermutlich auch ohne Geständnis verurteilt worden, sagte Richter Michale. Allerdings ersparte die Aussage dem Gericht weitere Zeugenbefragungen: „Es war also kein Geständnis in letzter Minute, sondern nach zwei Dritteln des Prozesses.“

    Der Ex-Cheftürsteher erhielt wegen gefährlicher Körperverletzung eine Bewährungsstrafe von elf Monaten und zwei Wochen. Damit hat der zuvor nicht vorbestrafte Mann die Chance, seinen Job bei der Bundeswehr zu behalten. Der wäre bei einer Strafe von zwölf Monaten oder mehr definitiv weg gewesen. Das Gericht hielt dem Mann unter anderem zugute, dass er seine Kollegen aufgefordert hatte, die Treterei zu beenden – das hatte der Geschädigte ausgesagt. Die beiden anderen Angeklagten erhielten Bewährungsstrafen von je einem Jahr und drei Monaten. Das Opfer bekommt von den drei Verurteilten insgesamt 10000 Euro Schmerzensgeld.

    Lesen Sie hier, was PM-Chef Stefan Egger über den Fall und den schwierigen Job von Türstehern denkt: Stefan Egger: „Die Türsteher hatten einen Blackout“

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