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Prozess in Augsburg: Zwei Hunde erschossen: Gericht verurteilt Jäger zu Geldstrafe

Prozess in Augsburg

Zwei Hunde erschossen: Gericht verurteilt Jäger zu Geldstrafe

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    Die Hundebesitzerin steht mit einem Foto ihres Hundes Maja vor dem Augsburger Strafgerichtsgebäude.
    Die Hundebesitzerin steht mit einem Foto ihres Hundes Maja vor dem Augsburger Strafgerichtsgebäude. Foto: Stefan Puchner, dpa

    Ein 53-jähriger Jäger, der im Juli 2018 auf einem Feld südlich von Königsbrunn zwei freilaufende Hunde erschossen hat, wurde am Mittwoch dafür vor dem Amtsgericht Augsburg zu einer Strafe von 90 Tagessätzen á 50 Euro (4500 Euro) verurteilt. Damit ahndete das Gericht neben der Tötung der Hunde auch den Schock für die Hundebesitzerin als fahrlässige Körperverletzung. Die Frau hatte aus kurzer Entfernung miterlebt, wie der Jäger einem der Hunde, der nach dem ersten Schuss noch lebte, den Fangschuss in den Kopf gab.

    In seiner Urteilsbegründung führte Einzelrichter Roland Fink aus, dass für die juristische Beurteilung einzig das Verhalten der beiden Hunde zum Zeitpunkt der Schüsse entscheidend sei. Das Jagdrecht gestatte es einem Jäger nur, Hunde zu töten, "wenn sie erkennbar dem Wild nachstellen". Das treffe hier allerdings nicht zu.

    Nach Darstellung des Angeklagten hatten die Hunde einen Hasen erbeutet und sich anschließend auf den Heimweg gemacht haben. Dann habe einer vermutlich Wild gewittert und ein "Vorsteher-Verhalten" gezeigt, was der Jäger als Beleg deutete, dass sie wieder die Jagd aufgenommen hatten. Daraufhin habe er geschossen.

    Hier erfahren Sie, wann Jäger Hunde und Katzen erschießen dürfen.

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