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Prozess in Augsburg: Falsche Finanzbeamte rauben Seniorin aus

Prozess in Augsburg

Falsche Finanzbeamte rauben Seniorin aus

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    Zwei Männer nehmen Bargeld und eine vermeintlich teure Uhr aus einem Haus in der Region mit – eine Komplizin des Duos verbuddelt einen Teil der Beute. Nun wurden alle drei verurteilt.
    Zwei Männer nehmen Bargeld und eine vermeintlich teure Uhr aus einem Haus in der Region mit – eine Komplizin des Duos verbuddelt einen Teil der Beute. Nun wurden alle drei verurteilt. Foto: Alexander Kaya (Symbolbild)

    Die Masche ist bei der Polizei seit vielen Jahren bekannt, und doch haben Betrüger trotz regelmäßiger Warnungen immer wieder damit Erfolg. Menschen geben sich als Stromableser oder dergleichen aus und verschaffen sich so Zutritt in die Wohnungen ihrer Opfer. Meist suchen sie sich ältere Menschen aus, die ein vermeintlich leichtes Opfer darstellen. In einem unbeobachtetem Moment stehlen sie Bargeld und Wertsachen und verschwinden aus der Wohnung. So ähnlich lief es auch in dem nun am Augsburger Amtsgericht verhandelten Fall ab.

    Die beiden angeklagten Männer, 40 und 41 Jahre alt, wollten auf diese Weise an das vermeintlich schnelle Geld kommen. Laut Anklage hatten vor, sich entweder als Hofreinigungsarbeiter oder Wasser- beziehungsweise Gasableser auszugeben. Als sie im Februar dieses Jahres in einem ruhigen Wohnviertel im Landkreissüden an einer Doppelhaushälfte klingelten – der Nachbar war zu der Zeit im Urlaub – und eine 70-jährige Seniorin öffnete, gaben sich die Männer als Finanzbeamte aus.

    Prozess: Finanzbeamte wollen angebliche Steuerschulden eintreiben

    Der 41-Jährige zückte einen vermeintlichen Dienstausweis – wie sich später herausstellte, war es ein Entlassungsbescheid aus der Justizvollzugsanstalt (JVA). Dann tischten die beiden angeklagten Männer der alleinstehenden Rentnerin eine Geschichte über angebliche Steuerschulden auf, die durch den Verkauf einer Immobilie aus dem Allgäu stammen.

    Die laut Richterin Ulrike Ebel-Scheufele „total überrumpelte und hilflose alte Dame“ zeigte den Männern Schmuck und Bargeld. In einem unbeobachtetem Moment nahmen die Angeklagten damals 3000 Euro und eine Rolex-Uhr an sich und gaben die leere Schmuckschachtel zurück. Erst am nächsten Tag bemerkte die Seniorin das fehlende Geld samt Uhr.

    Angeblich wertvolle Rolex ist eine billige Fälschung

    Was die Täter nicht wussten: Die angeblich mindestens 5000 Euro wertvolle Rolex war eine nur wenige hundert Euro teure Fälschung. Als die Polizei auf die beiden Männer aufmerksam wurden und die Wohnungen durchsuchten, versteckte die Lebensgefährtin die Uhr in einer Plastiktüte und verbuddelte diese im Garten des elterlichen Anwesens. Die 39-Jährige zeigte den Beamten aber kurze Zeit später dann doch noch das Versteck.

    Die Uhr war ein Geschenk ihres verstorbenen Mannes. Die Folgen des Diebstahls sind gravierend: Die 70-jährige Frau sei nach Angaben eines Polizisten „völlig fertig“ und habe seitdem große gesundheitliche Probleme wegen ihres Herzens.

    Der 40-jährige Angeklagte ist seit rund fünf Monaten in Untersuchungshaft in der JVA Kempten, der 41-Jährige sitzt in der JVA Stadelheim, da eine vorangegangene Bewährungsstrafe widerrufen wurde. Nach einem Rechtsgespräch zu Beginn der Verhandlung legte alle drei Angeklagte ein umfassendes Geständnis ab.

    Geldstrafe für die Frau, lange Bewährungsstrafen für die Männer

    Die 39-Jährige, die Mutter eines wenige Tage alten Säuglings ist, muss wegen versuchter Strafvereitelung und Begünstigung insgesamt 1350 Euro Geldstrafe (90 Tagessätze zu je 15 Euro) zahlen. Staatsanwältin Birgit Milzarek sprach von einem Augenblicksversagen der Frau, die in Panik ihren Lebensgefährten schützen wollte.

    Der 41-Jährige, der bereits 17 Vorstrafen hat und betäubungsmittelabhängig ist, erhielt wegen des gemeinschaftlichen Diebstahls eine 19-monatige Bewährungsstrafe, die nach seiner jetzigen Haftstrafe beginnt. Dies sei seine „letzte Bewährungschance“ sagte Richterin Ebel-Scheufele. Der zweite Angeklagte bekam ebenfalls eine Bewährungsstrafe von 19 Monaten. Zudem müssen beide jeweils 80 Sozialstunden leisten.

    Die gestohlene Uhr wurde inzwischen an die Senioren zurückgegeben, noch im Gericht erhielt die 70-Jährige von dem 40-Jährigen zudem 200 Euro in bar. Die restlichen 2800 Euro seien bereits eingezogen und werden an die Frau überwiesen.

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