Drogendelikte werden nicht selten am Augsburger Amtsgericht verhandelt. Meistens sind der Dealer und der Käufer junge Erwachsene, doch in dem nun vor dem Schöffengericht verhandelten Fall trifft nur eines zu. Jung ist nur der Käufer, sehr jung sogar. Gerade einmal 17 Jahre alt war der inzwischen Volljährige bei den ersten beiden Käufen von Marihuana. Deutlich älter war der Verkäufer: ein mittlerweile 58-jähriger Mann aus dem südlichen Landkreis Augsburg.
Prozess