In einer Ortsdurchfahrt, die deshalb Hauptstraße heißt und noch dazu eine Kreisstraße ist, gibt es gewöhnlich keine Gründe für eine Begrenzung der erlaubten Geschwindigkeit von 50 Stundenkilometern. Etwas anders sieht es aber in der Obermeitinger Hauptstraße im Bereich des Feuerwehrhauses aus.
Obermeitingen