Zum Fall des Bauwerbers im Gewerbegebiet: "Es geht um einen Passus im Bebauungsplan, dass lärmintensive Betriebe ein Gutachten abliefern müssen", sagt Obermeitingens Bürgermeister Clemens Weihmayer und nennt diesen Zusatz eine "Schutzklausel für die Gemeinde".
Obermeitingen