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Mitteneufnach: Mittelneufnach erhöht die Hundesteuer

Mitteneufnach

Mittelneufnach erhöht die Hundesteuer

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    Gut die Hälfte der Mühlstraße wird bis zur Entenbrücke mit einem absoluten Halteverbot ausgeschildert.
    Gut die Hälfte der Mühlstraße wird bis zur Entenbrücke mit einem absoluten Halteverbot ausgeschildert. Foto: Marcus Angele

    Lange besprach der Gemeinderat Mittelneufnach in seiner aktuellen Sitzung eine neue und angemessene Besteuerung der Hundehaltung. Ein neues Satzungsmuster ermöglicht hier auch eine erhöhte Hundesteuer für Kampfhunde. In diesem Zuge wurden die bisherigen Sätze ebenfalls angepasst. Gemeinderat Alois Auer plädierte, dass die Steuer für den ersten Hund relativ niedrig anzusetzen sei. Gerade jetzt in den schwierigen Zeiten der Pandemie sind Haustiere sehr wichtig, vor allem für alleinstehende oder ältere Personen. Dem schlossen sich die anderen Räte ebenfalls an. Kampfhunde werden dafür deutlich teurer. Beschlossen wurde, dass ab 2022 für den ersten Hund 40 Euro, für den zweiten Hund 100 Euro und ab dem dritten Hund 250 Euro jährlich anfallen. Bei Kampfhunden sind dies analog 500 Euro, 1.000 Euro sowie 1.500 Euro.

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