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Mittelneufnach: Versäumnisse der Vergangenheit holen die Gemeinde ein

Mittelneufnach

Versäumnisse der Vergangenheit holen die Gemeinde ein

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    Nicht alle Engstellen der Reichertshofer Blumenstraße lassen sich bei der bevorstehenden Ersterschließung beseitigen.
    Nicht alle Engstellen der Reichertshofer Blumenstraße lassen sich bei der bevorstehenden Ersterschließung beseitigen. Foto: Andrea Strahl

    Die Ausweisung eines neuen Gewerbegebiets im Ortsteil Reichertshofen hat Versäumnisse der Gemeinde Mittelneufnach ans Tageslicht gebracht. Die Blumenstraße als einzige Zufahrt wurde noch nie erstmalig erschlossen, bereits entstandene Kosten noch nie ordnungsgemäß an die Bürger verrechnet. Wie sich jetzt zeigte, führen große Teile des jetzigen Straßenverlaufs über Privatgrund. Entsprechend groß war das Interesse der zahlreich erschienenen Anwohner, auf die jetzt noch einige Kosten zukommen werden.

    Josef Tremel vom gleichnamigen Ingenieurbüro erläuterte die aktuelle Situation anhand der vorliegenden Vermessungsergebnisse: „Die beengten Verhältnisse können nicht ganz beseitigt werden. Im mittleren Bereich der Blumenstraße kommen Pkw und Lkw nicht aneinander vorbei und müssen sich am Anfang oder Ende der Straße ausweichen.“ Außerdem sei eine ordnungsgemäße Fassung des Straßenwassers notwendig, ein Leuchtenangebot der LEW werde abgewartet und ein Glasfaserkabel sei noch zu verlegen.

    Informationsversammlung für die Anwohner

     „Wir gehen davon aus, dass der Kanal unter der Straße in Ordnung ist“, erklärte Tremel. Nach dem notwendigen Grunderwerb und der anschließenden Planung mit Ausschreibung könnte die Gemeinde im kommenden Frühjahr mit der ordnungsgemäßen Erschließung starten. Das ist auch aus zwei Gründen dringend notwendig: Erstens muss die Blumenstraße nach einer 25-Jahres-Frist, das wäre spätestens bis April 2021, erstmalig hergestellt und abgerechnet sein. Zudem könne aktuellen Bauanträgen der Anwohner ohne ordnungsgemäße

    Faschingsumzug: Die Polizeiinspektion Schwabmünchen hat angeregt, für den Mittelneufnacher Faschingsumzug eine Verordnung zu erlassen, die der

    Haushaltsplan 2017:  Einmalige Sonderbelastungen des Verwaltungshaushaltes wie eine überörtliche Rechnungsprüfung, Planung der Dorferneuerung mit Energiekonzept, Kanalbefahrung und die Entsorgung von Klärschlamm machen für das Jahr 2017 eine Zuführung vom Vermögenshaushalt in Höhe von 27200 Euro aus. Die Finanzplanung der folgenden Jahre weist dagegen wieder gute Überschüsse des Verwaltungshaushaltes aus. Insgesamt profitiert der Vermögenshaushalt 2017 von einem ausgezeichneten Sollüberschuss des abgelaufenen Rechnungsjahres von 780000 Euro.

    Zusammen mit zugehörigen Zuschüssen, Beiträgen und Einnahmen können im Wesentlichen alle beabsichtigten Maßnahmen der Gemeinde finanziert werden. Für das Jahr 2017 bleibt allerdings ein Kreditbedarf von 175600 Euro. Die Kommune will versuchen, durch Streckung der Investitionen diesen Betrag auf die weiteren Jahre zu verteilen. Der Höchststand der gemeindlichen Verschuldung Anfang 2008 betrug rund 2430000 Euro, sank bis 2017 auf 1500000 Euro und wird durch die geplanten Investitionen Anfang 2018 wieder leicht auf rund 1530000 Euro ansteigen. (stran)

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