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Mittelneufnach: Mittelneufnach hält an alten Abständen beim Bauen fest

Mittelneufnach

Mittelneufnach hält an alten Abständen beim Bauen fest

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    Mittelneufnach hält beim Bauen an der alten Abstandsregel fest.
    Mittelneufnach hält beim Bauen an der alten Abstandsregel fest. Foto: Silvio Wyszengrad (Symbolfoto)

    Die neue Bayerische Bauordnung sieht ab 1. Februar 2021 vor, dass die Abstandsfläche auf 40 Prozent der Wandhöhe reduziert wird. Ein Mindestabstand von mindestens drei Metern soll aber bestehen bleiben.

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