Startseite
Icon Pfeil nach unten
Schwabmünchen
Icon Pfeil nach unten

Lidl darf Betriebsrat nicht kündigen

Schwabmünchen

Lidl darf Betriebsrat nicht kündigen

    • |

    Als der Vorsitzende Richter den Antrag des Discounters Lidl zurückweist, applaudieren viele Zuhörer im voll besetzten Saal des Augsburger Arbeitsgerichts kräftig. Ein 41-jähriger Betriebsrat darf damit weiter im Logistikzentrum in Graben arbeiten.

    Diskutieren Sie mit
    0 Kommentare
    Dieser Artikel kann nicht mehr kommentiert werden