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Lechfeld: PFC: Ist das Trinkwasser am Lechfeld belastet?

Lechfeld

PFC: Ist das Trinkwasser am Lechfeld belastet?

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    Die Prüfung, ob PFC-haltige Löschmittel vom Fliegerhorst auf die andere Lechseite gelangten, steht noch aus
    Die Prüfung, ob PFC-haltige Löschmittel vom Fliegerhorst auf die andere Lechseite gelangten, steht noch aus Foto: Uwe Bolten

    Ist die Region um den Fliegerhorst Lechfeld mit Per- und polyfluorierten Chemikalien (PFC) belastet, ist das Trinkwasser verunreinigt? Diese Frage treibt derzeit viele Bürger um. Die Bundeswehr soll nach Medienberichten in den Jahren bis zum Verbot 2011 Löschmittel auf ihren Flugplätzen benutzt haben, das Perfluoroctylsulfonat (PFOS) enthält und zu dem PFC gehört. Diese Chemikaliengruppe ist in der Natur kaum abbaubar und steht im Verdacht, krebserregend zu sein.

    Kontamination mit PFC am Flugplatz Lechfeld

    Schnell hatte der Wasserzweckverband Lechfeld dieses Thema zusätzlich auf die Tagesordnung der diesjährigen Versammlung gesetzt. „Die Berichterstattung in der ARD hat mich veranlasst, dieses Thema vorzubereiten und anzusprechen“, sagte Verbandsvorsitzender Simon Schropp. Er berichtete gegenüber unserer Zeitung, dass am Flugplatz Lechfeld eine Kontamination bestätigt sei und nun weitere Untersuchungen durch die Bundeswehr stattfinden. Dass die Feuerwehr auf dem Lechfelder Flughafen Löschschaum verwendet hat, der unter anderem PFC enthält, sei laut Schropp unstrittig: „Und der muss ja irgendwohin gesickert sein.“

    Die Nachfrage beim für die Flachbrunnen des Zweckverbandes in Prittriching gelegen Wasserwirtschaftsamt in Weilheim habe erst einmal für Beruhigung gesorgt. Da die Flächen der etwa zehn Jahre alten Brunnen auf der Ostseite des Lechs liegen, stehen die Chancen relativ gering, dass das Trinkwasser auf dem Lechfeld belastet sei: „Dazu müsste das Grundwasser auf eine etwa drei Kilometer lange Reise bis nach

    Trinkwasser wird auf PFC untersucht

    „Das Wasser der Brunnen wird regelmäßig nach Vorgabe der Trinkwasserverordnung untersucht“, berichtete Schropp, gab jedoch zu bedenken, dass nach dieser Verordnung eine Untersuchung auf PFC nicht vorgesehen sei und damit nicht durchgeführt werde. Der junge Familienvater möchte aber eine 100-prozentige Sicherheit haben, besorgte Bürger haben bei ihm und in den Nachbargemeinden bereits nachgefragt. Aus diesem Grund finden bereits Gespräche mit den Wasserwirtschafts- und Gesundheitsämtern statt, eine Untersuchung des Trinkwassers wurde bei der Verbandsversammlung in Auftrag gegeben. „Wir werden die Ergebnisse zügig bekommen und dann sofort bekannt geben“, sagte Schropp. Das Wichtigste sei für ihn, beim Thema Trinkwasser Entwarnung geben zu können. Das Thema Grundwasser müsse die Bundeswehr „sauber aufklären“.

    Enttäuscht zeigt sich der Bürgermeister von der „schrecklichen Informationspolitik“ der Bundeswehr, die erst jetzt langsam durchsickert. Der Bundeswehr war der erste PFC-Fall in Deutschland bereits 2012 bekannt, erst drei Jahre später habe sie begonnen, systematisch nach PFC-Kontaminationen auf ihren Liegenschaften zu suchen. Eine Sprecherin des Presse- und Informationszentrums Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleistungen (IUD) der Bundeswehr erklärt, dass die durch PFC im Löschschaum entstanden Belastungen von Boden und Grundwasser ein Problem seien, das sich nicht nur auf

    Bericht der Bundeswehr über Nato-Flugplatz Lechfeld wird derzeit erstellt

    Die Bundeswehr bearbeite Boden-und Gewässerkontaminationen durch verschiedene Schadstoffe, einschließlich PFC, auf den von ihr genutzten Liegenschaften über das dreiphasige Altlastenprogramm der Bundeswehr. In Phase I werden kontaminationsverdächtige Flächen erfasst und bewertet. „Der Bericht zur Orientierenden Untersuchung (Phase IIa) am Nato-Flugplatz Lechfeld befindet sich derzeit in der Erstellung“, so die Pressesprecherin des Presse- und Informationszentrums IUD.

    Nach Fertigstellung der Phase IIa werde für kontaminationsverdächtige Flächen, bei denen ein weiterer Handlungsbedarf festgestellt wurde, eine Detailuntersuchung (Phase IIb) eingeleitet, aus der eine abschließende Gefährdungsabschätzung ermöglicht werde. Nach der abschließenden Gefährdungsabschätzung werde durch die örtliche Behörde entschieden, ob eine Sanierungsplanung, -durchführung und -nachsorge nötig sei – dies entspreche der Phase III.

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