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Langerringen: Unbekannter spannt in Langerringen ein Seil quer über die Fahrbahn

Langerringen

Unbekannter spannt in Langerringen ein Seil quer über die Fahrbahn

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    In der Lärchenstraße spannte ein Unbekannter ein Seit quer über die Fahrbahn.
    In der Lärchenstraße spannte ein Unbekannter ein Seit quer über die Fahrbahn. Foto: Hieronymus Schneider

    Mit Dummejungenstreiche haben diese Vorfälle nichts mehr zu tun: Zwei Ärgernisse missfallen zurzeit einigen Bewohnern in Gennach und im Langerringer Lärchenweg. Ein Fall könnte empfindliche strafrechtliche Konsequenzen haben.

    Am Rande der Ortsverbindungsstraße von Westerringen nach Gennach entsorgt ein Unbekannter seit Monaten leere Weinflaschen. Die ganzen oder zerbrochenen Glasflaschen liegen meist am Fahrbahnrand kurz vor der Gennacher Ortseinfahrt. Radfahrer befürchten, dass sie sich einen platten Reifen einfahren, und sammeln Flaschen und Scherben regelmäßig ein. „Seit Januar habe ich so an die 60 Flaschen entsorgt“, sagt ein Gennacher Bürger, der viel mit dem Rad unterwegs ist. Offenbar werden die Flaschen aus einem Auto heraus einfach an den Straßenrand geworfen, obwohl es doch auch in Gennach Container zur Entsorgung gibt.

    Ein Anwohner fuhr nichts ahnend dagegen

    Einen noch gefährlicheren Streich erlaubten sich Unbekannte in der Langerringer Lärchenstraße. Sie spannten ein Seil der Weideabsperrung einfach über die ungeteerte Fahrbahn, die zu mehreren Grundstückszufahrten führt. Da dieses Seil für Autofahrer kaum erkennbar ist, fuhr ein Anwohner nichts ahnend dagegen. Zum Glück entstand kein Schaden am Fahrzeug. Für Zweiradfahrer könnte so ein Hindernis aber durchaus gefährlich werden. Dies sieht auch Gernot Hasmüller so, Schwabmünchens Polizeichef.

    „Hier handelt es sich eindeutig um eine Straftat“, sagt er. Und zwar um einen sogenannten „gefährlichen Eingriff in den Straßenverkehr“. Während das Wegwerfen der leeren Weinflachen noch als Ordnungswidrigkeit nach dem Abfallgesetz geahndet werde, ist das Spannen eines Seils quer über die Fahrbahn eine ganz andere Sache. „Hier reicht das Strafmaß von einer Geldstrafe bis hin zu einer Freiheitsstrafe“, sagt Hasmüller. Im Gegensatz zur Flaschenentsorgung, die an das Landratsamt weitergeleitet werde, habe bei einem gefährlichen Eingriff in den Straßenverkehr die Polizei einen Verfolgungszwang. Das bedeutet also, dass die (rony, thia)

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