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Langerringen: Langerringen sieht Vorteile in den Abstandsregeln beim Bauen

Langerringen

Langerringen sieht Vorteile in den Abstandsregeln beim Bauen

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    Der Abstand zwischen Gebäuden wird in der Bayerischen Bauordnung neu geregelt. Wie Langerringen darauf reagiert.
    Der Abstand zwischen Gebäuden wird in der Bayerischen Bauordnung neu geregelt. Wie Langerringen darauf reagiert. Foto: Hieronymus Schneider (Symbolfoto)

    Die Änderung der Bayerischen Bauordnung zum ersten Februar beschäftigt derzeit alle Gemeinden. Im Wesentlichen geht es dabei um die Neuregelung des Maßes der Abstandsflächen von Gebäuden zur Grundstücksgrenze. Bürgermeister Marcus Knoll erläuterte die Gesetzesnovellierung, die eine dichtere Bebauung innerorts zum Ziel hat und damit den Flächenverbrauch vermindern soll. Demnach wird bei der Wandhöhe als Bemessungsgrundlage des Abstands nunmehr die Höhe des Daches bei mehr als 45 Grad Neigung zu einem Drittel und der Giebel in voller Höhe hinzugerechnet. "Von dieser Neuberechnung der

    "Durch eine Erweiterung der Abstandsfläche bei größerer Wandhöhe würde die übliche Situierung von Wohngebäuden am Randbereich von Grundstücken schwierig, was sich eher negativ auf den gewünschten schwäbischen Haustyp mit steileren Dächern auswirke", begründete Knoll die positiven Auswirkungen des neuen Baurechts und schlug vor, keine davon abweichende Satzung zu erlassen und stattdessen städtebauliche Ziele wie an der Langerringer Hauptstraße durch einen Bebauungsplan zu regeln. Dieser Auffassung schloss sich der Gemeinderat einstimmig an.

    Langerringen: Zehn neue Wohnungen an der Hurlacher Straße

    Im Neubaugebiet östlich der Hurlacher Straße plant die Gemeinde einen kommunalen Wohnungsbau mit zehn Wohneinheiten. Zur Realisierung dieses Projekts empfahl sich die Firma KFB Baumanagement mit Sitz in der nördlichen Oberpfalz als Dienstleister für die Gemeinde. Das bereits seit etwa zehn Jahren für Langerringen bei der Erschließung von Baugebieten tätige Unternehmen würde die Gemeinde als temporärer Bauherr von der Machbarkeitsstudie bis zur Realisierung nun auch bei diesem Hochbau unterstützen. Die Gesellschafter Johannes Schraml und Robert Rüger informierten den Gemeinderat über die Vorteile des gemeindeeigenen Bauens mit kommunaler Fachberatung. Ein Beschluss über die Zusammenarbeit wurde noch nicht gefasst.

    FFP2-Masken können mit Termin im Langerringer Rathaus abgeholt werden

    Einstimmig sprach sich der Gemeinderat dafür aus, dass Langerringen auch im Jahr 2021 am Projekt "Stadtradeln" des Landkreises Augsburg teilnehme. Aus nicht öffentlichen Sitzungen wurden Auftragsvergaben für den Neubau des Hauses für Kinder, den Umbau des Sitzungssaales im Rathaus zu Büros sowie zur Erdgaserschließung der Neubaugebiete bekannt gegeben. Auf Nachfrage von Karl Schaffner (CSU) erklärte Bürgermeister Knoll, dass die Gemeinde keine Benachrichtigungen von möglichen Impfterminen an ältere Einwohner durchführe. Kostenlose FFP2-Masken an pflegende Angehörige und sonstige Bedürftige können aber nach Terminvereinbarung im Rathaus abgeholt werden.

    Verwaltungsgericht hebt Baustopp am Gesundheitszentrum auf

    Am Rande der Gemeinderatssitzung wurde bekannt, dass das Verwaltungsgericht Augsburg den im Dezember verhängten Baustopp beim Gesundheitszentrum Neuer Schorerhof aufgehoben hat.

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