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Langerringen: Die neue Wasserversorgung in Langerringen ist in „trockenen Tüchern“

Langerringen

Die neue Wasserversorgung in Langerringen ist in „trockenen Tüchern“

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    Die Gemeinde Langerringen hat die Wasserversorgung gesichert und die Gebühren festgelegt.
    Die Gemeinde Langerringen hat die Wasserversorgung gesichert und die Gebühren festgelegt. Foto: Alexander Kaya (Symbolfoto/Archiv)

    Passend zur regnerischen Witterung befasste sich der Langerringer Gemeinderat kürzlich vor allem mit einem Thema: Wasser. Er beschloss die vertraglichen Vereinbarungen zur Übernahme der Wasserversorgung auf dem gesamten Gemeindegebiet ab dem 1. Oktober.

    Jahrzehntelang erfolgte die Versorgung der Ortsteile Schwabmühlhausen, Schwabaich und Falkenberg durch einen eigenen Trinkwasserbrunnen in

    Scheinbare Widersprüche aufgeklärt

    Eine ist, dass rechtlich auch zukünftige und damit variable Hausanschlusskosten in die Gesamtkalkulation einfließen müssen. Rechtsanwältin Marina Maier vom begleitenden Kommunalberatungsbüro Hurzlmeier in Straubing klärte auch scheinbare Widersprüche der vorgestellten Berechnungen auf. Der Aufmerksamkeit eines Gemeinderates war es dabei zu verdanken, dass ein Zahlendreher mit finanziellen Auswirkungen noch während der Sitzung unproblematisch korrigiert werden konnte.

    Erfreulich wertete Bürgermeister Konrad Dobler die Kostendämpfung durch Zuwendungen der öffentlichen Hand. In Teilen handelt es sich um eine erstmalige Erschließung, die daher förderungswürdig ist. Aber auch eine Gemeinde muss ihren Haushalt bei sämtlichen Ausgaben im Blick behalten. Da eine stärkere Kosteneinbindung in Beiträge statt in Gebühren den Mittelrückfluss an die Gemeinde beschleunigt, hat Langerringen diese rechtliche Gestaltungsmöglichkeit genutzt und den Beitragssummen einen höheren Anteil von 85 Prozent zugeschlagen.

    Im Versorgungsgebiet gelten einheitliche Bedingungen

    Diese Berechnung hat auch zukünftig verbindlichen Bestand, allerdings bietet sich je nach Finanzlage für die Gemeinde eine Stellschraube. Wie Marcus Knoll hinterfragte, sind die Sätze der Grundgebühr durchaus variabel zu betrachten, können so in beide Richtungen verändert werden. Laut Dobler kann die neue Wasserversorgung zum 1. Oktober in Kraft treten, da sie jetzt „satzungs- und vertragsgemäß in trockenen Tüchern“ sei. Damit gelten im Versorgungsgebiet einheitliche Bedingungen.

    Von eher untergeordneter Bedeutung war der Tagesordnungspunkt Bauvorhaben. Zwar sah Gemeinderat Herbert Graßl für die Zukunft dringenden Klärungsbedarf zu Genehmigungsgrundsätzen, aber bei zwei von drei Anfragen wurde Einverständnis erklärt. Graßl monierte, dass Bauvorhaben zu oft erst ausgeführt werden und dazugehörige Anträge dem Rat erst nachträglich zur Entscheidung vorgelegt würden. Man müsse über eine generelle Festlegung ernsthaft nachdenken.

    Marcus Knoll hingegen sah dies entspannter, denn im Rahmen der zunehmend wichtigeren Nachverdichtung müsse dann eben regelmäßig aus entgegengesetzter Richtung geprüft werden. (mimä)

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