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Langerringen: Bauantrag für Kinderkrippe in Langerringen verabschiedet

Langerringen

Bauantrag für Kinderkrippe in Langerringen verabschiedet

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    Auf der Wiese hinter der bunten Blockhütte
wird die Kinderkrippe gebaut.
    Auf der Wiese hinter der bunten Blockhütte wird die Kinderkrippe gebaut. Foto: Hieronymus Schneider

    Die Bauleitplanung beherrschte die Gemeinderatssitzung in Langerringen. Aus fünf privaten Bauanträgen ragte der sechste als eigener Antrag der Gemeinde zum Bau einer Kinderkrippe auf dem erworbenen Grundstück beim Kindergarten St. Gallus heraus. Architekt Jörg Naujok erklärte, dass sich in der Detailplanung keine wesentlichen Änderungen ergaben. Der dreiflügelige Bau in U-Form wird teilweise für die Haustechnik und Lagerräume unterkellert. Im Erdgeschoss ist Platz für drei Gruppen-, sowie Ruhe- und Therapieräume. Eine Küche soll auch den Kindergarten mitversorgen.

    Das Gebäude wird mit einem flachgeneigten Pultdach mit Blecheindeckung vorläufig abgeschlossen. Eine spätere Aufstockung wird baulich vorgesehen. Dass kurz vor der Abstimmung von Herbert Rogg noch der Vorschlag eines Satteldaches eingebracht wurde, stieß bei Bürgermeister Konrad Dobler auf wenig Verständnis. „Wir haben den Bau so beschlossen und aufgrund dessen hat der Architekt so geplant. Eine Umplanung kostet wieder Zeit und Geld“, stellte Dobler fest. Dem Bauantrag wurde dann mit 14 Stimmen bei zwei Gegenstimmen das gemeindliche Einvernehmen erteilt.

    Baugebiete Als Nachtrag zur Sitzung vom November musste noch die Stellungnahme der Firma Amprion als Betreiber der Hochspannungsfreileitung abgewogen werden. Das geplante Baugebiet „Östlich der Hurlacher Straße“ tangiert an der südöstlichen Ecke geringfügig den Schutzstreifen der Stromleitung. Dort ist eine Bepflanzung mit Bäumen geplant, die deswegen nicht höher als 20 Meter wachsen dürfen. Dies wird von der Gemeinde berücksichtigt und das grundsätzliche Einverständnis der Firma

    Bebauungsplan östlich der Hurlacher Straße ist beschlossen

    Die Eigentümer von sieben landwirtschaftlichen Grundstücken haben die Überplanung von Teilflächen östlich der Hurlacher Straße angeboten. Damit diese Erweiterungsfläche im beschleunigten Verfahren aufgenommen werden kann, wurde die Aufstellung des Bebauungsplans Nummer 36 „Erweiterung östlich der Hurlacher Straße“ beschlossen. Weitere Bebauungspläne wurden als Bevorratung von Bauflächen „An der Linderhofstraße“ und in Schwabmühlhausen „Äußere Au“ zur weiteren Ausplanung durch einstimmigen Beschluss aufgestellt.

    Neue Wertstoffannahme Die Änderung des Flächennutzungsplans für die neue Wertstoffannahmestelle in Westerringen nahe der Malzfabrik konnte noch nicht gebilligt werden, da noch eine Stellungnahme zum Schreiben des Wasserwirtschaftsamtes als Abwägungsbeschluss eingearbeitet werden muss. Es ergaben sich aber keine wesentlichen Bedenken bezüglich des am Gelände vorbeifließenden Riedweilergrabens, da dieser von der Baumaßnahme nicht beeinträchtigt wird. Für den Bau des neuen Wertstoffhofes wurde ein Förderbetrag von 100000 Euro vom Abfallwirtschaftsbetrieb zugesagt.

    Mobilfunkmast Die Telekom plant den Neubau einer Mobilfunkanlage mit Antennenhöhe von etwa 50 Metern im Bereich des Bahnhofs Westerringen und ersuchte die Gemeinde um Mitwirkung bei der Standortsuche. Dafür erscheint der Gemeindegrund an der künftigen Wertstoffannahme geeignet oder auch das Dach der Firma Malteurop.

    Burghofweiher Die beiden Burghofweiher südlich von Westerringen sind terrassenförmig durch Dämme voneinander getrennt. Die Standsicherheit dieser Dämme muss überprüft werden, um eine Überschwemmung in Folge eines Dammbruchs zu verhindern. Die Ausschreibung für diese zu 75 Prozent förderfähige Maßnahme erfolgt in den nächsten Tagen. Mit Kosten zwischen 35000 und 40000 Euro nur für die Prüfung ist zu rechnen. Diese Summe wird in den künftigen Haushalt eingestellt.

    Einfriedungen Die Höhe und Beschaffenheit von Grundstückseinfriedungen ist in Langerringen nicht durch eine einheitliche Satzung geregelt, sondern ist in den Bebauungsplänen für die einzelnen Wohngebiete festgelegt. Daran halten sich nicht alle Grundstückseigentümer, dies wurde bei geringen Abweichungen nicht geahndet. Eine Überschreitung durch eine etwa 1,75 Meter hohe Mauer ist inzwischen als Streitfall beim Verwaltungsgericht anhängig. Der Antrag auf eine Ausnahmegenehmigung fand keine Zustimmung des Gemeinderats. Gleichwohl wurde die Bauverwaltung beauftragt, alle Regelungen in den Bebauungsplänen zu überprüfen und zu vereinheitlichen.

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