Auch im heftigsten politischen Streit steht es Stadt- oder Gemeinderäten nicht zu, eine Sitzung zu verlassen, um sich aus Protest einer Abstimmung zu verweigern. Es dürfte manchem neu sein, dass Ratsmitglieder eher auf den Tisch hauen dürfen als voller Erregung das Weite zu suchen. Dies hat die Rechtsaufsicht des Landratsamtes festgestellt. Anlass war die Überprüfung einer Entscheidung des Königsbrunner Stadtrats. Da ging es zwar weniger um hochschlagende Emotionen, sondern um juristische Deutungsunterschiede, doch auch hier hätten alle Mitglieder bis zum Ende bleiben müssen. Laut Artikel 48 der Bayerischen Gemeindeordnung sind die Mitglieder kommunaler Gremien verpflichtet, an den Sitzungen und Abstimmungen teilzunehmen. Kein Mitglied darf sich dabei der Stimme enthalten. Dies stellt die Rechtsaufsicht in einem Schreiben an die Stadt fest, das unserer Redaktion in Kopie vorliegt.
Königsbrunn