Wegen vorsätzlicher Körperverletzung gegen seine Tochter hat das Amtsgericht Augsburg einen 67-Jährigen verurteilt. Der Rentner muss deshalb eine Geldstrafe in Höhe von 1800 Euro (90 Tagessätze zu je 20 Euro) zahlen. Richterin Susanne Scheiwiller sprach den Angeklagten zudem vom zweiten Vorwurf der versuchten gefährlichen
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