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Landkreis: Ehefrau sagt nicht gegen ihren Mann aus

Landkreis

Ehefrau sagt nicht gegen ihren Mann aus

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    Wer als Zeuge vor Gericht eine falsche Aussage macht, der kann empfindlich bestraft werden. Eine Geld- oder sogar eine Freiheitsstrafe sind möglich. Vor Kurzem wurde ein 19-Jähriger, der für seinen Bekannten log, zu einer Geldstrafe von 300 Euro verurteilt (wir berichteten). Um diesem Schicksal womöglich zu entgehen, machte eine 33-jährige Frau aus dem südlichen Landkreis Augsburg von ihrem Zeugnisverweigerungsrecht am Augsburger Amtsgericht Gebrauch. Denn der Angeklagte war ihr (Noch-)Ehemann, sie selbst war die einzige Zeugin.

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