Eine Verordnung, die ähnlich in vielen Kommunen gilt, schreibt den Königsbrunnern vor: Zwischen 7 bis 20 Uhr müssen sie unter der Woche die Gehwege frei halten, am Wochenende bekommen die Bürger eine Stunde Aufschub. Die Räumpflicht gilt erst ab 8 Uhr. Auch dann, wenn der Grundstückseigentümer gar nicht vor Ort wohnt. "Das entbindet ihn nicht", betont Marco. "Dann muss er jemanden organisieren, der das für ihn übernimmt."
Landkreis Augsburg