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Landkreis Augsburg: Prozess: Heimlich Wasser für die Waschstraße abgezapft?

Landkreis Augsburg

Prozess: Heimlich Wasser für die Waschstraße abgezapft?

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    Um über 12000 Kubikmeter Wasser geht es in einem Prozess am Augsburger Amtsgericht.
    Um über 12000 Kubikmeter Wasser geht es in einem Prozess am Augsburger Amtsgericht. Foto: Fotostand / K. Schmitt

    War es ein dreister Diebstahl oder schlichte Vergesslichkeit? Vor dem Augsburger Amtsgericht muss sich derzeit der Geschäftsführer eines Unternehmens aus dem Augsburger Land wegen Diebstahls und Abgabenhinterziehung verantworten. Ihm wird vorgeworfen, beim Betrieb einer Auto-Waschstraße mehr als zwölf Jahre lang keine Wasser- und Abwassergebühren bezahlt zu haben. Den Gesamtschaden beziffert die Staatsanwaltschaft auf rund 43.000 Euro.

    Gemeinde vermutet Leck im Leitungssystem

    Aufgefallen ist die Ungereimtheit erst, als es im Jahr 2019 zu erheblichen Verlusten in einer Wasserleitung der Gemeinde kam. Ein Leck in der Leitung oder ein defekter Schieber wurde zunächst vermutet, der Fehler fachmännisch eingekreist und dann behoben. Dabei fiel der fremde Wasserzähler an der Waschstraße des jetzt angeklagten Unternehmers auf.

    Es wurde weiter nachgeforscht – so kam laut Richter Roland Fink alles ans Licht. Weil der Geschäftsführer gegen einen entsprechenden Strafbefehl Einspruch eingelegt hatte, kam es zur Verhandlung vor Gericht. Immerhin, so Richter Fink, habe der geeichte Wasserzähler all die Jahre mitgezählt. Deswegen gehe man davon aus, dass beim Betrieb der Waschanlage 12672 Kubikmeter Wasser verbraucht, aber nicht bezahlt worden seien. Der entsprechende Wasserzins beträgt rund 21.500 Euro, in annähernd gleicher Höhe fallen zudem Abwassergebühren an.

    Bei der Waschstraße wurde ein eigener Wasserzähler eingebaut

    Beim Bau der Waschstraße passierte offenbar ein Fehler – oder ein Delikt, was jetzt Ausgangspunkt für einen Gerichtsprozess ist. Wie sich an den ersten beiden Verhandlungstagen durch die Befragung von Zeugen, darunter von der Baufirma und des damals zuständigen Wasserwarts, herausstellte, wurde niemals bei der Gemeinde oder dem Wasserversorger ein Anschluss beantragt und genehmigt. Auch stammte der an den neuen Hausanschluss montierte Wasserzähler nicht vom Versorger. Der Zähler wird inzwischen von der Staatsanwaltschaft verwahrt.

    Anhand von zahlreichen Zeugen versuchte Richter Fink aufzuklären, wie es zum Einbau und Anschluss der Leitung, zum Einbau des fremden Zählers und letztlich zum Schaden für den Wasserversorger gekommen ist.

    Ex-Bürgermeister sagt als Zeuge vor dem Augsburger Amtsgericht aus

    Am zweiten Verhandlungstag stand dafür auch der vormalige Bürgermeister der Gemeinde im Zeugenstand. Er erklärt dem Gericht die Arbeitsweise bei der Wasser- und Abwasserversorgung im Gemeindegebiet. Vom konkreten Einzelfall habe er aber keine Kenntnis gehabt. Dafür berichtete der damals zuständige und heute ebenfalls bereits im Ruhestand befindliche Wasserwart von den Gepflogenheiten im Zweckverband.

    Der Mann erklärte die Modalitäten beim Bau von Wasserleitungen bis hin zur blauen Farbe der verbauten Polyethylen-Röhren. Er berichtet auch über die Modalitäten bei der Beantragung. So sei es Angelegenheit des Bauherrn, einen Wasseranschluss zu beantragen. Über dessen Genehmigung und Fertigstellung werde vom Verband üblicherweise ebenfalls der Bauherr informiert. Es sei möglich gewesen, dass im einen oder dem anderen Fall eine andere als die von der Gemeinde beauftragte Baufirma Arbeiten erledigt hatte oder dass eine Installationsfirma Ansprechpartner des Wasserzweckverbandes gewesen sei.

    Weitere Zeugen sind zum Prozess geladen

    Im vorliegenden Fall könne er aber nichts über Bau- oder Anschlussarbeiten sagen. Nachdem der Leitungsbau nicht beantragt worden sei, habe man seitens des Zweckverbandes auch nichts davon gewusst. Der Wasserwart stellte aber klar, dass prinzipiell niemand außer offiziell Beauftragten etwas am öffentlichen Leitungsnetz zu schaffen habe. Privatsache sei das Wassernetz erst hinter der Wasseruhr.

    Für die Aufklärung der Umstände hat das Gericht auf Antrag von Rechtsanwalt Paul Hermann Buchner weitere Zeugen geladen, die am dritten Verhandlungstag Ende Juli angehört werden sollen. Erhofftes Ergebnis der Befragung könnten Informationen darüber sein, wie es vor dem Jahr 2007 zum Bau des Wasseranschlusses gekommen war.

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