Für 5000 Euro wollte ein Handwerker aus dem südlichen Landkreis Augsburg Fenster bei zwei Kunden einbauen. Die Arbeiten sollten zeitnah beginnen, die Fenster so schnell wie möglich bestellt werden. Eingebaut hat der Mann sie bis heute nicht. Nun musste er sich vor Gericht dafür verantworten.
Staatsanwalt Felix Rohayem warf dem Mann vor, seine Kunden zu betrügen. Die Firma, die die Fenster liefern sollte, gebe es gar nicht, sagte Rohayem. Rechtsanwalt Michael Menzel, der den Handwerker vor Gericht verteidigte, entgegnete: „Die Zulieferfirma gibt es sehr wohl“, und legt eine Gewerbeanmeldung als Beweis vor. Der Inhaber der Firma sei einer seiner besten Freunde, erklärte der Angeklagte. Seit zwölf Jahren arbeite er mit ihm schon zusammen. Dass er in einen Betrug „hereingerutscht“ sei, bestritt er nicht. „Eine Scheinfirma hat es aber niemals gegeben“, sagte der Fensterbauer.
Als Grund für die Verzögerung gibt der Handwerker private Probleme an
Auch eine beabsichtigte Täuschung der Kunden verneinte der Mann, der schon zweimal wegen Betrugs bestraft wurde. Als er die Fenster einbauen sollte, habe er sich in einem „privaten Loch“ befunden. Probleme in der Ehe, dann die Trennung. Die Arbeit überforderte ihn, sagte der Handwerker: „Da habe ich die Aufträge schleifen lassen.“
Einer der Kunden schilderte die Ereignisse als Zeuge vor Gericht: „Ich habe ihn bestimmt zehn Mal angerufen, weil er die Fenster nicht eingebaut hat.“ Mittlerweile habe man sich auf eine Nachfrist geeinigt – aber nur, wenn der Fensterbauer diesmal liefere, sagte der 60-jährige Zeuge.
Dem anderen Kunden hat der Handwerker den Kostenvoranschlag wieder zurückgezahlt. „Ich bin nie jemandem etwas schuldig geblieben“, sagte er.
Bewährung und Geldstrafe für den Fensterbauer
Die Staatsanwaltschaft sah die Vorwürfe bestätigt. Sie forderte ein Jahr Freiheitsstrafe ohne Bewährung. Der Verteidiger plädierte für eine Geldstrafe, da sein Mandant geständig und sozial fest verankert sei. Dieser Argumentation schloss sich auch Richterin Ulrike Ebel-Scheufele an. Sie verurteilte den Fensterbauer zu zehn Monaten Freiheitsstrafe zur Bewährung und einer Geldstrafe von 1000 Euro. Sie fügte an: „Das ist Ihre allerletzte Chance, wenn ich Sie hier noch einmal sehe, geht es ins Gefängnis.“
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