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Landkreis Augsburg: Prozess: Blutige Schlägerei statt Torte zum 18. Geburtstag

Landkreis Augsburg

Prozess: Blutige Schlägerei statt Torte zum 18. Geburtstag

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    18. Geburtstagsfeier eskaliert: Die Staatsanwaltschaft hat gegen drei junge Männer wegen gefährlicher Körperverletzung und Beleidigung ermittelt.
    18. Geburtstagsfeier eskaliert: Die Staatsanwaltschaft hat gegen drei junge Männer wegen gefährlicher Körperverletzung und Beleidigung ermittelt. Foto: Franziska Gabbert, dpa (Symbolbild)

    Ein junger Mann feiert seinen 18. Geburtstag in einer Bar. Stark alkoholisiert schlägt er vor der Tür einen anderen Feiernden blutig. Als zwei Polizeibeamte eintreffen, greift ein Freund von ihm den Polizisten an. Ein weiterer beleidigt den Beamten. Der Vorfall hatte jetzt ein juristisches Nachspiel.

    Die Staatsanwaltschaft warf ihnen Körperverletzung, gefährliche Körperverletzung und Beleidigung vor. Vor dem Amtsgericht Augsburg räumten die drei jungen Männer den Vorfall ein. Persönlich wollten sie sich jedoch nicht äußern. Allerdings entschuldigten sich die 21, 22 und 23 Jahre alten jungen Männer vor Gericht bei dem Polizisten, den sie angegriffen hatten. Nüchtern wäre der Angriff nicht passiert.

    Mit 2,6 Promille befand sich einer der Angeklagten, das damalige 18-jährige Geburtstagskind, "jenseits von Gut und Böse", sagte Richterin Rose Oelbermann. Seine beiden Freunde, die ebenfalls angeklagt sind, hatten rund 0,9 Promille intus.

    Alkoholisierter Jugendlicher beginnt Streit und schlägt zu

    Laut Anklageschrift standen die drei Männer in jener Nacht vor der Bar, als vier weitere junge Menschen vorbeikamen und sie fragten, wo der nächste Zigarettenautomat sei. Es kam zum Streit. Einer der drei Männer fing an, jemanden aus der anderen Gruppe zu schubsen. Der Streit eskalierte und der junge betrunkene Mann schlug mindestens viermal mit der Faust auf den anderen ein. Das Opfer erlitt Prellungen und eine Gehirnerschütterung.

    Weil das Gerangel vor der Bar immer lauter wurde, rief ein Anwohner die Polizei. Zwei Beamte trafen ein und beobachteten, wie sich rund 20 Jugendliche stritten. Einige flüchteten beim Eintreffen der Beamten zurück in die Bar. Als die Beamten die Personalien aufnehmen wollten, beschimpfte der zweite Angeklagte einen der Polizisten als "Hurensohn". "Das kam völlig aus dem Nichts", erklärte der Beamte am Montag vor Gericht. Als er mit seinem Kollegen ankam, sei die Situation noch relativ ruhig gewesen. Als er anschließend nach dem Ausweis fragte, versuchte ihn der junge Mann zu provozieren.

    Weiterer Angeklagter provoziert und beleidigt Polizisten

    Dann mischte sich der dritte Angeklagte ein. Er rief "Komm, Bulle" und tanzte laut Anklageschrift mit freiem Oberkörper um den Beamten. Wie in Boxermanier schlug er mit seinen Fäusten in die Luft. Als er vor dem Polizisten zum Schlag ausholte, zückte dieser Pfefferspray, um sich zu verteidigen. Der Polizist beschrieb den jungen Mann vor Gericht als "hoch aggressiv". Weitere Streifenwagen rückten an und nahmen das Geburtstagskind mit Schürfwunden von der Schlägerei an der Hand fest. Er verbrachte die Nacht in einer Ausnüchterungszelle.

    Der Polizist sagte in der Verhandlung: "Die Männer waren zwar alkoholisiert, aber noch in einem Zustand, wo sie ganz genau wussten, was Sache ist." Er berichtete, dass sie weder beim Laufen noch beim Sprechen Auffälligkeiten zeigten. Ihre Entschuldigung akzeptiert er nicht: "Anderthalb Jahre nach der Tat ist es ein wenig spät." Er sagte, dass es auf ihm wirke, als würden sie sich nur entschuldigen, damit es ihnen vor Gericht zugute kommt.

    Die drei Angeklagten zeigen sich schuldbewusst

    Richterin Oelbermann nahm den drei jungen Männern die Entschuldigung ab. Sie fand, dass die Männer "nun einen ganz ordentlichen Eindruck" vor Gericht machen. Obwohl alle drei bereits wegen kleinerer Drogendelikte und Diebstahl auffällig waren, berichtete die Jugendgerichtshilfe von positiven Entwicklungen und geordneten Lebensbahnen der Männer seit dem Vorfall im November 2019.

    Die Richterin verurteilte sie zu einer Geldstrafe von 600 Euro beziehungsweise 1800 Euro und einem Beratungsgespräch zum Thema "Alkohol und Feiern". Für die gefährliche Körperverletzung erhielt einer der Angeklagten acht Monate zur Bewährung. Die Richterin gab dem Trio beim Urteil mit: "Es gibt im Leben immer wieder Anlässe zu feiern. Man muss lernen, wann es mit dem Alkohol gut ist."

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