Die Räum- und Streupflicht von Grundstücksbesitzern entlang öffentlicher Gehwege entbindet Fußgänger nicht von der Verantwortung, sich selbst auf winterliche Verhältnisse einzustellen. Das erfuhr nun eine Frau aus Stadtbergen durch ein rechtskräftiges Gerichtsurteil.
Landkreis Augsburg