Eine Geburtstagsüberraschung ist der Angeschuldigten vor dem Amtsgericht Augsburg in zweierlei Hinsicht geglückt. Einmal, weil sich ihr Mann mit Sicherheit über das Geschenk gefreut hat. Schließlich hat die 53-Jährige Freunde und Verwandte im Februar in eine Gaststätte im südlichen Landkreis eingeladen. Die Geburtstagsgäste tranken und speisten für mehr als 400 Euro. Die zweite, allerdings böse Überraschung erlebte hingegen die Wirtin des Lokals. Denn die Rechnung hat die Ehefrau des Jubilars bis heute nicht beglichen. Die Wirtin erstattet Anzeige, die Staatsanwaltschaft klagt an: Betrug, weil die Angeschuldigte nie den Willen gehabt habe, ihre Rechnung zu begleichen. Das sollte zumindest der Prozess aus Sicht der
Landkreis Augsburg