Der Schlauch hielt. Wasser strömte aus der Duschkabine in den Garten eines Privatgrundstücks im südlichen Landkreis Augsburg. Nunmehr konnte der Handwerker den neu verlegten Rollrasen bewässern. Damit hatte der Fachmann seine Arbeit getan und hätte das Grundstück wieder verlassen können. Ja, es wäre für ihn wahrlich „geschickter“ gewesen, wie er jetzt Richterin Ulrike Manuela Müller zu verstehen gab, wenn er zu der 15 Jahre alten Tochter des Hauses gesagt hätte: „Hier in dieser Kabine ist es für uns beide zu eng. Das war halt mein Verhängnis.“ Was blieb, hatte jedoch mehr als ein „G’schmäckle“.
Kreis Augsburg