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Kommentar: Strafen für Rennradler: Fingerspitzengefühl ist gefragt

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Strafen für Rennradler: Fingerspitzengefühl ist gefragt

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    So verschmutzt präsentierte sich der Radweg: Christoph Nees wechselte dafür vom Radweg auf die Straße.
    So verschmutzt präsentierte sich der Radweg: Christoph Nees wechselte dafür vom Radweg auf die Straße. Foto: Anja Fischer

    Grundsätzlich ist es natürlich richtig, dass ein Radweg benutzt werden soll, wenn er denn vorhanden ist. Argumente wie langsame Radler, die auf der Tempofahrt mit den Rennern im Weg sind, zählen dabei ebenso wenig wie kurze Radwege, die nach wenigen Hundert Metern wieder auf die Straße münden. Allein schon zur eigenen Sicherheit sollte man auf Radwegen unterwegs sein, auch wenn es sportliche Fahrer dann und wann ausbremst.

    Etwas anders sieht die Sache aus, wenn der Radweg verdreckt ist. Mit den meisten Bikes ist das kein Problem, aber wer mit den dünnen Rennradreifen auf einem Radweg unterwegs ist, der mit Ästen oder Dreck von einem Traktor übersät ist, riskiert einen Sturz mit bösen Folgen. Der Hinweis auf die Unterhaltspflicht hilft da nur bedingt weiter, denn oft bleibt der Dreck liegen, weil die Kommunen mit den Aufräumen nicht hinterherkommen, wenn Erntezeit ist oder ein Sturm gewütet hat.

    In solchen Fällen sollte die Polizei Fingerspitzengefühl zeigen und die Radler nicht direkt zur Kasse bitten, wenn sie mal auf der Straße fahren.

    Der Artikel zum Kommentar: Schmutz auf dem Weg: Rennradfahrer erleben doppelte Überraschung

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