Beherbergungsverbot - ein Wort, das so sperrig klingt, wie das Prozedere kompliziert ist. Die Regel soll die Verbreitung des Coronavirus eindämmen, wirft aber viele Fragen auf, weil sie uneinheitlich ist. Jedes Bundesland hat andere Regeln: Aus dem Risikogebiet Köln darf niemand ohne negativen Corona-Test ins Augsburger Land reisen. Wer aber aus dem Risikogebiet Memmingen kommt, braucht keinen negativen Test, denn innerhalb Bayerns sind Reisen weiterhin möglich.
Die Regeln helfen nicht, sie verwirren
Auch nicht einheitlich sind die Regeln für Touristen und Geschäftsmänner. Wer beruflich unterwegs ist, braucht in Herbergen keinen negativen Corona-Test vorzuweisen. Sind beispielsweise Monteure denn gesünder als Touristen? Diese Regel dämmt das Virus nicht ein.
Auch das Beherbergungsverbot für Touristen hilft nur bedingt, denn im Zweifel schläft man bei Familienbesuchen jetzt bei der Verwandtschaft. Dass es dort sicherer ist, als in einem sauberen Hotel, darf bezweifelt werden. Die aktuellen Regeln helfen nicht, sie verwirren. Maßnahmen, um den Tourismus einzudämmen, sind vernünftig, aber nur dann, wenn sie einheitlich sind. Dann ist es auch leichter, die Regeln zu befolgen, gerade weil teilweise stündlich neue Risikogebiete hinzukommen. Einheitliche Regeln bedeuten vielleicht noch weniger Gäste für Hotels, andererseits müssen in Herbergen dann nicht mehr so viele Fragen verwirrter Gäste beantwortet werden.
Der Artikel zum Kommentar: Hotelbetreiber im Landkreis wehren sich gegen das Beherbergungsverbot