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Königsbrunn: Warum zwei Bauvorhaben in Königsbrunn keine Zustimmung finden

Königsbrunn

Warum zwei Bauvorhaben in Königsbrunn keine Zustimmung finden

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    Die Nachverdichtung – also zusätzliche Häuser auf großen Grundstücken – ist im Königsbrunner Stadtrat immer wieder ein heiß diskutiertes Thema.
    Die Nachverdichtung – also zusätzliche Häuser auf großen Grundstücken – ist im Königsbrunner Stadtrat immer wieder ein heiß diskutiertes Thema.

    Die anhaltend hohe Nachfrage nach Wohnraum macht Nachverdichtung, also Bauen in rückwärtigen Flächen großer Grundstücke, zu einem Dauerthema in der Stadt. Jüngst hatte der Bauausschuss zwei typische Bauvoranfragen auf dem Tisch – mit ganz unterschiedlichen Rahmenbedingungen. Beide wurden zurückgewiesen.

    Für ein Grundstück gegenüber der Einmündung der Albert-Schweitzer-Straße in die Holbeinstraße ist das Interesse von Immobilieninvestoren seit über einem Jahr besonders groß. Ende September 2019 hatte der Ausschuss sogar sechs Varianten von drei Antragsstellern vorliegen. Das Gremium befasste sich damals nicht damit, weil den Räten die Detailfragen zu unkonkret waren.

    Inzwischen hat ein Königsbrunner Wohnungsbauunternehmen das gut 1600 Quadratmeter große Grundstück erworben und im Mai eine Voranfrage für ein Pultdachgebäude mit 14 Wohneinheiten vorgelegt, die in einigen Punkten zurückgewiesen wurde. Ein überarbeiteter Entwurf mit Satteldach und zwölf Wohneinheiten lag jetzt dem Gremium vor. Inzwischen, so bemerkte Bürgermeister Franz Feigl, habe das Vorhaben „eine große Resonanz der Nachbarschaft erfahren“. Anlieger waren auf die Stadtratsfraktionen zugegangen und hatten ihre Einwände artikuliert. Das hat wohl Eindruck hinterlassen.

    Bürgermeister: Nachbarn bei Nachverdichtung berücksichtigen

    Feigl betonte zum Auftakt der Aussprache, beim Thema Nachverdichtung müsse die Stadt verstärkt im Auge behalten: „Was ist vertretbar für die Nachbarschaft? Was ist vertretbar für die Auslegung der Straße?“ Er räumte ein, der Ausschuss habe im Mai einigen Punkten des Vorhabens zugestimmt. Doch jetzt reife die Erkenntnis: „Das fügt sich nicht ein.“

    Aus seiner Sicht ist das geplante Gebäude immer noch zu groß. Frank Skipiol (AfD) stimmte ihm zu, ebenso Christian Toth (FDP) und Doris Lurz (Grüne). Dort sei ein Mehrfamilienhaus mit maximal acht Wohneinheiten vertretbar, so Lurz. Sie wies auch auf eine große Rotbuche auf dem Grundstück hin, die erhalten bleiben sollte.

    Helmut Schuler (Freie Wähler) und Nicolai Abt (SPD) zeigten Verständnis für die Pläne. „Solche Grundstücke sind teuer“, argumentierte Schuler. Immerhin habe der Investor 80 bis 90 Prozent der Wünsche des Stadtrats umgesetzt. Nicolai Abt (SPD), der als Bürgermeisterkandidat als Tätigkeit „Immobilienentwickler“ angegeben hatte, spürte „zwei Herzen in meiner Brust“. Er könne den Bauwerber verstehen, der ein Maximum an Ertrag erzielen wolle, andererseits auch die Sorgen der Anlieger.

    Doris Lurz wie auch Helmut Schuler und Nicolai Abt regten an, der Bauwerber solle sich bemühen, seine Pläne mit den Anliegern abzustimmen. Eine Zustimmung des Gremiums gab es letztlich nur für die Zulässigkeit von Dachgauben und die neue Regelung von Stellplätzen und Zufahrt in die Tiefgarage.

    Vorhaben ist den Räten in Königsbrunn zu groß

    Anschließend entschied der Ausschuss noch mit knapper Mehrheit gegen eine Bauvoranfrage für ein Doppelhaus im hinteren Garten eines Anwesens an der Ludwig-Martini-Straße. Sprecher von CSU, Freien Wählern, Grünen und AfD sahen das Projekt als „viel zu massiv“ an. Sie hielten hier ein Einfamilienhaus für angemessen. Auch der Hinweis von Paul Streicher (CSU), die Nachbarn hätten dem Vorhaben zugestimmt, veränderte nichts. „Das wäre ein Präzedenzfall, später könnten sich Nachbarn nicht mehr gegen eine ähnliche Verdichtung wehren“, so Doris Lurz.

    Einstimmig abgelehnt wurde der Antrag eines Hausbesitzers, der sein Grundstück zur Angerstraße hin mit einer knapp zwei Meter hohen Einfriedung aus Mauer und Holzfeldern abgrenzen wollte. Die in der letzten Stadtratsperiode überarbeitete Einfriedungssatzung lasse zum öffentlichen Raum maximal Zäune oder Mauern bis 1,20 Meter zu. Die Stadt habe unter dem Aspekt Lärmschutz ein paar Ausnahmen zugelassen, so Feigl. An dieser Wohnstraße sei das jedoch kein Argument, äußerte unter anderem Alwin Jung (Grüne): „Wir wollen ein freundliches Stadtbild.“

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