Redezeitbeschluss: Vertretbar oder undemokratisch?
Die Begrenzung der Redezeit des Königsbrunner Stadtrats erregt einige Gemüter. Wie das Landratsamt die Rechtslage einschätzt.
Die Redezeitbegrenzung auf sechs Minuten, die sich der Königsbrunner Stadtrat auferlegt hat, gehört zu den ungewöhnlicheren Beschlüssen eines Stadtrats. In Bayern kamen sie bislang nur in großen Gremien vor: im Landtag oder im Münchner Stadtrat. SPD-Fraktionschef Florian Kubsch, der zu denen gehört, die mit der Beschränkung eingebremst werden sollten, will sich mit der Begrenzung nicht abfinden und sieht darin eine Gefahr für die kommunale Demokratie.
Er wirft Bürgermeister und manchen Verwaltungsbediensteten vor, die Räte nicht immer vollständig zu informieren. Als Beispiel nennt er in einer schriftlichen Stellungnahme die Diskussion zur Thermensanierung. In den Sachvorträgen sei kein Wort über die horrenden Kosten gesprochen worden, die möglicherweise auf die Stadt zukommen. Kubsch schätzt sie auf 20 Millionen Euro plus X. In den Diskussionen zur Therme hatte Bürgermeister Franz Feigl allerdings auch mehrmals betont, dass die Stadt das Ziel habe, die Umgestaltung des Thermenareals so anzupacken, dass zusätzliche Fördergelder eingeworben werden können. Zudem sei eine realistische Kostenschätzung erst zu einem späteren Zeitpunkt möglich.
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Die Diskussion ist geschlossen.
Ich finde eine Redezeitbegrenzung auf kommunaler Ebene geht zu weit. Die Beschränkung der Redezeit ist völlig unverhältnismäßig. Der Antrag der Freien Wähler (FW), der mit der CSU eine Mehrheit fand, ist schlechte Werbung für unsere Stadt.