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Königsbrunn: Prozess: Königsbrunner fährt immer wieder ohne Führerschein

Königsbrunn

Prozess: Königsbrunner fährt immer wieder ohne Führerschein

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    Immer wieder ohne Führerschein war ein 44-Jähriger aus Königsbrunn unterwegs.
    Immer wieder ohne Führerschein war ein 44-Jähriger aus Königsbrunn unterwegs. Foto: Wolfgang Widemann (Symbolbild)

    Wer sein Auto in eine Werkstatt bringt, der erwartet nicht, dass sein Fahrzeug wieder zurückkommt mit Tausenden Kilometern mehr auf dem Tacho. Genau das ist jedoch einem 64-Jährigen aus Utting am Ammersee passiert.

    Weil der Mechaniker aus Königsbrunn auch noch ohne Führerschein unterwegs war, landete die Sache jetzt vor dem Augsburger Amtsgericht. Der Angeklagte kam mit einer Bewährungsstrafe davon, obwohl er nicht zum ersten Mal ohne Führerschein erwischt worden war.

    Königsbrunner Mechaniker fährt 12.000 Kilometer in zwei Monaten

    Einmal 4000 und einmal 8000 Kilometer ist der Angeklagte 2019 in zwei Monaten mit den Autos gefahren. Und während einer Spritztour wurde er dann erwischt. Bei einer Verkehrskontrolle Anfang Oktober 2019 an der Inninger Straße in Augsburg konnte der 44-Jährige keinen Führerschein vorweisen. Wie der Polizist, der in dem Prozess als Zeuge aussagte, weiter ausführte, hatte der Königsbrunner auch keinen Personalausweis dabei. Den Namen und die Adresse, die er den Beamten genannt hatte, gab es in Königsbrunn nicht. „Weil wir die Identität nicht zweifelsfrei klären konnten, haben wir ihn mit auf die Dienststelle genommen. Dort haben wir anhand der Fingerabdrücke festgestellt, um wen es sich handelt“, so der Polizeibeamte. Denn der 44-Jährige war kein unbeschriebenes Blatt: Schon mehrfach war er ohne Führerschein unterwegs und ist deshalb auch schon zu einer Haftstrafe verurteilt worden.

    Und bei der Gelegenheit stellte sich dann auch raus, dass der Angeklagte mit den beiden Fahrzeugen des Uttingers mehrere Touren gemacht hatte, ohne dass dieser damit einverstanden war.

    Prozess: Angeklagter legt vor Gericht Geständnis ab

    Ein Rechtsgespräch, dass der Anwalt des Angeklagten gleich zu Beginn des Prozesses beantragt hatte, beschleunigte das ganze Verfahren. Der Königsbrunner legte ein Geständnis ab, und man einigte sich auf eine Bewährungsstrafe und dass der Mechaniker 2000 Euro an den 64-jährigen Autobesitzer aus Utting zahlen muss. Das Strafmaß wurde auf acht bis zehn Monate festgelegt.

    Der Staatsanwalt beantragte neun Monate auf Bewährung, der Rechtsanwalt des Angeklagten acht Monate. Der Richter schloss sich in seinem Urteil dem Antrag der Staatsanwaltschaft an und verurteilte den Angeklagten wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis und unbefugten Gebrauchs von Fahrzeugen zu neun Monaten auf Bewährung. Die Bewährungszeit beträgt vier Jahre. Zugunsten des Angeklagten bewertete das Gericht das Geständnis, das zur Verkürzung des Verfahrens beigetragen habe. Auch die Entschuldigung des Angeklagten bewertete der Richter positiv, ermahnte den Königsbrunner aber, nicht wieder rückfällig zu werden: „Ihre Rückfallgeschwindigkeit ist nicht gerade gering, und sie wissen, dass man wegen solcher Taten auch ins Gefängnis kommen kann. Die Bewährung ist keine Selbstverständlichkeit, und das kann auch schnell zu einer Freiheitsstrafe werden. Ich hoffe, dass ihnen das eine Warnung ist. Reißen Sie sich zusammen.“

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