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Königsbrunn: Party trotz Corona: Verfahren gegen Polizeischüler fast abgeschlossen

Königsbrunn

Party trotz Corona: Verfahren gegen Polizeischüler fast abgeschlossen

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    60 Polizeischüler der Königsbrunner Bereitschaftspolizei drohen wegen einer Corona-Party Geldbußen.
    60 Polizeischüler der Königsbrunner Bereitschaftspolizei drohen wegen einer Corona-Party Geldbußen. Foto: Adrian Bauer (Symbolbild)

    Ihre Party nach dem Abschluss einer Prüfungsperiode am 10. Dezember hat für 60 Polizeischüler des 56. Ausbildungsseminars der Königsbrunner Bereitschaftspolizei ein teures Nachspiel. Das Landratsamt, das für die Ahndung von Corona-Vergehen zuständig ist, hat die von der Bobinger Polizei ermittelten Verstöße fast abgearbeitet. Die ersten Ordnungswidrigkeitsverfahren wurden eingeleitet, sind aber noch nicht rechtskräftig. Der Ausgang der Verfahren hat auch Einfluss darauf, ob den Polizeischülern auch noch disziplinarische Maßnahmen ihres Arbeitgebers drohen.

    Den Partybesuchern werden Verstöße gegen die Maskenpflicht und die zu diesem Zeitpunkt gültigen Regeln, wie viele Menschen sich treffen dürfen, vorgeworfen. Für beide Vergehen sieht der Bußgeldkatalog bei einem ersten Verstoß jeweils eine Zahlung von 250 Euro vor. Es wird nach vorsätzlichen und fahrlässigen Verstößen unterschieden, auch Ermäßigungen sind unter besonderen Umständen möglich. Zudem werden die Bußgelder nicht addiert, wenn die Tatbestände durch ein- und dieselbe Handlung erfüllt wurden, sondern es wird eine Gesamtstrafe gebildet. Das Bußgeld dürfte also sehr wahrscheinlich unter den 500 Euro liegen.

    Nach Party: Königsbrunner Polizeischülern drohen Disziplinarverfahren

    Die Bereitschaftspolizei hat sich weitere dienstrechtliche Schritte vorbehalten. Disziplinarische Maßnahmen können ein Verweis oder eine zusätzliche Geldstrafe sein, bei besonders schweren Verstößen können Polizisten auch aus dem Dienst ausgeschlossen werden.

    Im Fall der Königsbrunner Polizeischüler hat das Präsidium in Bamberg die Situation genau im Blick. Über dienstrechtliche Konsequenzen werde man aber erst entscheiden, wenn die Ordnungswidrigkeitsverfahren abgeschlossen sind, teilte ein Sprecher auf Anfrage unserer Redaktion mit.

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