Im Prinzip ging es vor dem Amtsgericht Augsburg um eine Onlinebestellung und die Frage: Wer von den beiden Damen – die angeklagte Tochter oder die redegewandte Mutter – den häuslichen Computer benutzt hat, um Fitnessgeräte, wie Sandsäcke und eine Yogamatte, im Wert von 237 Euro zu bestellen, die dann aber nicht bezahlt wurden.
Königsbrunn