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Königsbrunn: Landratsamt verbietet Räten die Flucht

Königsbrunn

Landratsamt verbietet Räten die Flucht

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    Die Politiker in Gemeinde- und Stadträten dürfen nicht vor Abstimmungen fliehen.
    Die Politiker in Gemeinde- und Stadträten dürfen nicht vor Abstimmungen fliehen. Foto: Alexander Kaya

    Auch im heftigsten politischen Streit steht es Stadt- oder Gemeinderäten nicht zu, eine Sitzung zu verlassen, um sich aus Protest einer Abstimmung zu verweigern. Es dürfte manchem neu sein, dass Ratsmitglieder eher auf den Tisch hauen dürfen als voller Erregung das Weite zu suchen. Dies hat die Rechtsaufsicht des Landratsamtes festgestellt. Anlass war die Überprüfung einer Entscheidung des Königsbrunner Stadtrats. Da ging es zwar weniger um hochschlagende Emotionen, sondern um juristische Deutungsunterschiede, doch auch hier hätten alle Mitglieder bis zum Ende bleiben müssen. Laut Artikel 48 der Bayerischen Gemeindeordnung sind die Mitglieder kommunaler Gremien verpflichtet, an den Sitzungen und Abstimmungen teilzunehmen. Kein Mitglied darf sich dabei der Stimme enthalten. Dies stellt die Rechtsaufsicht in einem Schreiben an die Stadt fest, das unserer Redaktion in Kopie vorliegt.

    Im Königsbrunner Stadtrat verließt die SPD-Fraktion die Sitzung

    Der Hintergrund: In der Sitzung des Königsbrunner Stadtrats vom 24. Juli war es bei der Beratung über das weitere Vorgehen am Areal der früheren Königstherme zu heftigen Diskussionen gekommen (wir berichteten). Damals hatte der Rat mit Mehrheit beschlossen, die Hydro-Tech-Eisarena nicht abzureißen, sondern in eine Event- und Eishalle umzubauen. Zudem sollten wirtschaftlich sinnvolle Gebäudeteile der Therme erhalten werden.

    SPD-Fraktionsvorsitzender Florian Kubsch hatte damals argumentiert, über die Vorlage aus der Stadtverwaltung dürfe nicht abgestimmt werden, weil zu ihr ein in der Geschäftsordnung des Stadtrats grundsätzlich geforderter Finanzierungsvorschlag fehle. Um nicht an einem aus ihrer Sicht rechtswidrigen Beschluss mitzuwirken, habe seine Fraktion vor der Abstimmung die Sitzung verlassen, so Kubsch gegenüber unserer Zeitung. Auch die zweiköpfige Fraktion FDP/Bürgerforum war damals hinausmarschiert. FDP-Stadtrat Christian Toth fühlte sich nicht ausreichend informiert.

    Mit Verweis auf eine Entscheidung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs vom November 1984 stellt die Rechtsaufsicht nun fest: „Das Fernbleiben (oder die Stimmenthaltung) ist dann nicht genügend entschuldigt, wenn es beispielsweise Ausdruck von Meinungsverschiedenheiten politischer oder rechtlicher Art ist.“ Ein einzelnes Stadtratsmitglied könne nicht „eigenständig und verbindlich über die Rechtmäßigkeit von Gemeinderatsbeschlüssen oder deren Zustandekommen“ befinden. Stattdessen bestehe die Möglichkeit, sich „im Nachgang an die Rechtsaufsichtsbehörde zu wenden“. Nur bei einem „echten Gewissenskonflikt“ sei eine Stimmenthaltung zulässig.

    Zu jedem Zeitpunkt war „die Mehrheit des Gremiums für die Aufnahme in die Tagesordnung“

    Zum Aspekt des fehlenden Finanzierungsvorschlags erklärt das Landratsamt, dass „grundsätzlich auch Tagesordnungspunkte des Ersten Bürgermeisters, die mit Ausgaben verbunden sind, in gleicher Weise einen Finanzierungsvorschlag beinhalten sollten“. Doch letztlich wiege ein anderes Argument „deutlich stärker“: Zu jedem Zeitpunkt der Sitzung war „die Mehrheit des Gremiums für die Aufnahme in die Tagesordnung“.

    Nachdem in der jüngsten Ratssitzung die Einschätzung der Rechtsaufsicht mitgeteilt wurde, bemerkte Kubsch dazu, er selbst habe damals auf jene Abstimmung gedrängt, mit der erst die Rechtmäßigkeit hergestellt wurde.

    Lesen Sie hierzu auch unseren Kommentar: Bevor im Sitzungssaal die Fetzen fliegen.

    Was in der Königsbrunner Stadtrats-Sitzung im Juli geschah, lesen Sie hier: Aus dem Wahrzeichen wird ein Zankapfel.

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