Der Entscheid des Bauausschusses zu einer Bauanfrage auf einem brach liegenden Grundstück in der St.-Johannes-Straße hat ein wichtiges Thema in Königsbrunn aufgeworfen: Die Schaffung von Wohnraum durch Nachverdichtung. Wir haben Bürgermeister Franz Feigl um eine Stellungnahme zu dem Bereich gebeten. Hier die Antworten, die wir schriftlich erhalten haben.
Frage: Wie erklärt der Bürgermeister die unterschiedlichen Abstimmungsergebnisse innerhalb weniger Monate?
Feigl: Im großen Themenkreis der Nachverdichtung auf Baugrundstücken gibt es seit ein paar Jahren immer wieder und immer gehäufter die Situation, dass der Bauausschuss in unterschiedlichen Sitzungen, je nach Wortmeldungen, je nach den vorliegenden Anträgen, je nach Nachbarschaftsauskünften, je nach einer ab und zu schon vorliegenden Vorabeinschätzung des Landratsamtes unterschiedlich zur Erteilung des gemeindlichen Einvernehmens entscheidet.
Wohnungen in Königsbrunn: Einheitliche Linie ist schwer zu finden
Das liegt natürlich zum einen daran, dass es auf die Situation des Einzelfalles ankommt. Zum anderen spielt sicherlich eine Rolle, dass die Meinungen der Stadträte zur Nachverdichtung quer durch die Fraktionen auseinandergehen. Allein das aufgegriffene Beispiel in der St .Johannes-Straße zeigt die grundsätzlich unterschiedliche Haltung zur Nachverdichtung und auch die feinen Nuancen, die zu einer Entscheidung in die eine oder andere Richtung führen. Gerade weil die Einschätzung, welches Maß an Nachverdichtung in Innenbereichslagen ohne Bebauungsplan rechtlich zulässig und auch städtebaulich verträglich ist, keine einfache Entscheidung ist und es kein Schwarz und Weiß, sondern fast nur Graustufen gibt, wird es infolge des Nachverdichtungsdruckes immer schwerer, eine einheitliche Linie zu finden und durchzuhalten.
Wie viel Gewicht hat das gemeindliche Einvernehmen für die Entscheidung über die Baugenehmigung?
Feigl: Für den Bauherrn ist das gemeindliche Einvernehmen, das der Bauausschuss erteilt oder versagt, eine baufachliche Einschätzung der Kommune, aus der aber keinerlei Rechtspositionen oder gar Ansprüche abgeleitet werden können. Die Baugenehmigung erteilt das Landratsamt in eigener Zuständigkeit nach völlig eigenständiger Prüfung. Das gemeindliche Einvernehmen stellt insofern eine Stellungnahme der Kommune dar, an die das Landratsamt nicht gebunden ist und demgemäß einen Bauantrag trotz positivem Einvernehmen der Kommune ablehnen oder bei negativem Einvernehmen (durch Ersetzen des Einvernehmens) genehmigen kann.
Darum ist es in Königsbrunn schwer, Bauland zu finden
Wie erklären Sie sich die Zunahme der Nachverdichtungen?
Feigl: Die massive Nachverdichtung hat aus meiner Sicht folgende grundlegende Ursachen in der Region: Solange die Region wirtschaftlich gut dasteht, kommen Menschen von außen in die Region. Die Menschen (Erbengeneration) können und wollen sich neueren, besseren, größeren Wohnraum und gleichzeitig aber weniger Garten(-arbeit) leisten. Die Grundstückspreise steigen in - aus den vergangenen Jahren betrachtet - unglaubliche Dimensionen. Die Baukosten sind unglaublich gestiegen (2014: Wohnbau 2000 €/m² Wohnraum, 2020: Wohnbau 3300 €/m² Wohnraum). Grund ist die Verknappung der Rohstoffe infolge der wahnsinnigen Nachfrage aufgrund der Flucht des Kapitals in Beton, was die Zinslandschaft mehr als befördert. Grundstücke will genau aus diesen Gründen aber ein Eigentümer, der kein Geld braucht, nicht verkaufen. Es wird immer schwerer, Bauland zu entwickeln.
Wie kann die Stadt darauf reagieren?
Feigl: Allein aufgrund der verschiedenen Fälle zu diesem Thema, wie auch dem von Ihnen aufgegriffenen Fall, werde ich die noch nicht überplanten Innenbereichsflächen überprüfen lassen und die Aufstellung von entsprechenden einfachen Bebauungsplänen für die Gebiete vorschlagen, bei denen eine Steuerung der Nachverdichtung noch lohnt. Somit können wir hier ein einheitlicheres Vorgehen erleichtern, beziehungsweise überhaupt erst ermöglichen.
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