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Königsbrunn: Jäger erschießt Hunde - Wann kann man Tiere frei laufen lassen?

Königsbrunn

Jäger erschießt Hunde - Wann kann man Tiere frei laufen lassen?

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    Hat ein Jäger in Königsbrunn zwei Hunde erschossen und, wenn ja, hatte er das Recht dazu? Der Fall des Mannes beschäftigt derzeit die Polizei.
    Hat ein Jäger in Königsbrunn zwei Hunde erschossen und, wenn ja, hatte er das Recht dazu? Der Fall des Mannes beschäftigt derzeit die Polizei. Foto: Patrick Pleul, dpa (Symbolbild)

    Der Fall der beiden in Königsbrunn von einem Jäger erschossenen Hunde beschäftigt weiterhin viele Menschen. Die Polizei ermittelt, ob die Hunde gewildert haben oder nicht. Der Fall wirft über die rechtlichen Konsequenzen hinaus Fragen auf und löst kontroverse Debatten aus. Soll man Hunde überhaupt in Feld und Wiese alleine laufen lassen? Kann man den Tieren ihren Jagdtrieb abtrainieren? Diese Fragen haben wir einem Experten gestellt.

    Thomas Schreiber mit seinem fünfjährigen Schäferhund "Al Capone", einem ausgebildeten Fährtenhund, mit dem er sich für die bayerische Meisterschaft qualifiziert hat.
    Thomas Schreiber mit seinem fünfjährigen Schäferhund "Al Capone", einem ausgebildeten Fährtenhund, mit dem er sich für die bayerische Meisterschaft qualifiziert hat. Foto: Hieronymus Schneider

    Thomas Schreiber ist seit 20 Jahren Vorsitzender und Ausbildungsleiter beim Gebrauchs- und Sporthundeverein GSV in Großaitingen und einer der Kreisobmänner im Landesverband Hundesport, der in Schwaben rund 1800 Mitglieder zählt. Der Verein, dem der 52-jährige Thomas Schreiber schon seit 29 Jahren angehört, bildet Hunde als Begleit- und Fährtenhunde, sowie zum Gebrauchshundesport und Obedience aus – samt Prüfungen. Der Verein bietet auch Nichtmitgliedern die Ausbildung ihrer Hunde zu Schutzzwecken an. „Wir schulen Ausbildungspersonal nach und führen es zur Fach- und Sachkundeprüfung, welche auch das Wissen um die richtige Ernährung und die Verhaltensstrukturen der Hunderassen beinhaltet“, sagt der Ausbildungsleiter.

    Kann man Hunden das Jagen abgewöhnen?

    Thomas Schreiber: Hunde haben einen natürlichen Jagdtrieb, der bei manchen Rassen durch Züchtung noch verstärkt wurde. Der Hundehalter muss das Verhalten seines Hundes „lesen“ können. Bei der Ausbildung kommt es darauf an, dass der Hund seinen Herrn immer anderen Reizen vorzieht. Das geschieht durch jahrelanges Training, das schon im Welpenalter durch Belohnung des gewünschten Verhaltens durch „Leckerli“ und Loben anerzogen wird. Strafen verunsichern den Hund nur, was aber nicht heißt, dass man ihn nicht auch mal schimpfen darf.

    Das wichtigste Kommando ist „Platz“, das bei uns schon jeder Welpe lernt. Dabei werden die Abstände des Rückrufes nach und nach vergrößert. Hunde verstehen Kommandos, insbesondere wenn sie durch Stimmlage, Mimik und Gestik verstärkt werden. Ab einem Alter von 15 Monaten kann der Hund zur Begleithundeprüfung vorbereitet werden. Zum Training kann man eine Schleppleine von etwa 20 Metern Länge verwenden. Mehr Abstand würde ich nicht zulassen, das heißt, dass der Hund ständig im Einwirkungsbereich seines Halters sein muss. Wenn der Halter diese Erziehung verpasst hat, wird es sehr schwer, den Jagdtrieb des Hundes zu bändigen.

    Heißt das, dass unbeaufsichtigte Hunde wildern?

    Schreiber: Wildern ist per Definition das Nachstellen eines Wildes außerhalb des Einwirkungsbereichs des Halters. Deshalb darf der Jäger nicht auf jeden freilaufenden Hund schießen, sondern nur dann, wenn er ein Wild tatsächlich angreift. Ein einzelner Hund wird ein weglaufendes Reh oder einen Hasen niemals erwischen, das gelingt nur bei der Rudeljagd mit mehreren Hunden.

    "Platz" heißt "Platz": Thomas Schreiber kann sich darauf verlassen, dass Hund "Al Capone" seinen Kommandos gehorcht.
    "Platz" heißt "Platz": Thomas Schreiber kann sich darauf verlassen, dass Hund "Al Capone" seinen Kommandos gehorcht. Foto: Thomas Schreiber

    Wo und unter welchen Umständen dürfen Hunde von der Leine gelassen werden und frei laufen?

    Schreiber: Der Tierschutz verlangt, dass Hunde auch einen freien Auslauf haben müssen, ein ständiger Leinenzwang oder Anbindung wäre Tierquälerei. Um Gefährdungen für andere und auch für den Hund zu vermeiden, muss der Halter den Hund ständig beherrschen. Er darf seinen Hund nicht aus den Augen verlieren und muss ihn sicher zurückrufen können. Es kommt also auf die Beziehung zwischen dem Halter und dem Hund an. Wenn ein Hund nicht zuverlässig folgt, darf man ihn nicht in der Öffentlichkeit frei laufen lassen.“

    Nicht jeder Hundehalter hat ein großes Grundstück oder ist in einem Hundeverein mit Gelände. In manchen Gemeinden wurden Anträge auf eine umzäunte Hundewiese abgelehnt. Was halten Sie davon?

    Schreiber: Eine umzäunte Wiese, in der sich Hunde ohne Stress für den Halter austoben können, halte ich für sinnvoll. Das sollten die Gemeinden regeln, schließlich kassieren sie ja auch Hundesteuer für ihren Aufwand. Dieser beschränkt sich meist auf die Aufstellung von Hundekotbeutelspendern, oft noch ohne Abfallbehälter. Das ist meist weit weniger Aufwand als die vereinnahmte Hundesteuer.

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