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Königsbrunn: Gebäude-Wildwuchs seit über 50 Jahren: Was muss jetzt weg?

Königsbrunn

Gebäude-Wildwuchs seit über 50 Jahren: Was muss jetzt weg?

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    Möglicherweise müssen
    Möglicherweise müssen Foto: Thorsten Jordan (Symbolbild)

    Wer auf der Landsberger Straße, also der alten B17, Richtung Süden aus der Stadt herausfährt, der passiert kurz vor der Abzweigung nach Oberottmarshausen linker Hand eine kleine Ansammlung von Gebäuden auf eingewachsenen Grundstücken. Mit dem nördlichsten dieser Anwesen, das vor 120 Jahren mit einem Wohnhaus, Stallungen und Holzstadel bebaut wurde, musste sich nun der Bauausschuss des Stadtrats befassen.

    Die Eigentümer wollen am Wohnhaus eine überdachte Terrasse zu einem Wohnraum ausbauen – und bei dieser Gelegenheit gleich eine ganze Reihe von Anbauten, die dort seit Mitte der 1960er Jahre ohne oder nicht entsprechend der Baugenehmigung errichtet wurden, nachträglich genehmigen lassen.

    Die Stadträte erteilten dazu nur in einigen Punkten das sogenannte „gemeindliche Einvernehmen“. Allerdings hat Königsbrunn als kreisangehörige Kommune, so betonte Bürgermeister Franz Feigl, darüber hinaus keine Entscheidungsgewalt. Die liegt bei der Unteren Baubehörde am Landratsamt.

    Stallungen werden in Königsbrunn zu Wohnräumen umgebaut

    Seinen Antrag hatte der Bauherr mit einer Aufstellung der Gebäude und ihrer Baugeschichte unterlegt. Demnach waren dort um 1900 ein Wohnhaus mit Stallungen und direkt an der südlichen Grundstücksgrenze ein 16 Meter langer Holzstadel errichtet worden. Um 1966/67 hatten die Eigentümer dann mit Genehmigung der Stadt einen Teil der Stallungen zu Wohnräumen umgebaut sowie – deutlich anders als von der Stadt genehmigt – weitere Garagen und Stallungen für Kleinvieh angebaut.

    In späteren Jahren wurden vier weitere An- und Umbauten ohne Baugenehmigung erstellt. Aus Stallungen wurden Wohnräume, es entstanden weitere Garagen, ein Raum für eine Heizanlage, ein Carport. Teilweise liegen sie erheblich außerhalb der festgelegten Baugrenzen. Bauzeiten konnte der Eigentümer nur ungefähr angeben.

    Bürgermeister Feigl erläuterte für die neuen Stadträte und die Zuhörer die baurechtliche Lage. Maßgeblich sei hier im „obersten Oberdorf“ eine von der Stadt vor rund 25 Jahren erlassene Außenbereichssatzung. Das bayerische Baurecht sei da sehr restriktiv, so das Stadtoberhaupt, „der Freistaat will keine Siedlungsinseln im Außenbereich“. Nachträgliche Genehmigungen und Befreiungen seien nicht möglich. Allerdings, so ergänzte Doris Lurz (Grüne), sei auch der Bestandsschutz zu berücksichtigen.

    Die Stadt Königsbrunn dürfe keine Präzedenzfälle zulassen

    Der gelte auf jeden Fall für Wohnhaus und Stadel. Für alles, was ohne Genehmigung nach Erlass der Außenbereichssatzung errichtet wurde, forderte sie eine Beseitigungsanordnung. Die Stadt dürfe keine Präzedenzfälle zulassen. Alexander Leupolz (CSU) pflichtete ihr bei. Helmut Schuler (Freie Wähler) zeigte mehr Verständnis für die Entwicklung auf dem Grundstück, die Stadt solle eine langwierige juristische Auseinandersetzung vermeiden. In der nach Gebäudeteilen getrennten Abstimmung gab es für einige (in unterschiedlichen Mehrheiten) das gemeindliche Einvernehmen, für zwei Anbauten aus den 1990ern wurde es abgelehnt. Welche Folgen das für den Eigentümer haben wird, muss nun das Landratsamt entscheiden.

    Bei einem Grundstück einige hundert Meter weiter südlich verweigerte das Gremium das gemeindliche Einvernehmen für den Neubau eines Doppelhauses. Hier gab die unbefriedigende Lösung der Ausfahrt aus den Garagen auf die Straße den Ausschlag. Gegen das Wohngebäude, das eine deutliche Verdichtung mit sich bringt, gäbe es keine Einwände.

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