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Königsbrunn: Für Behördengänge brauchen die Königsbrunner wieder Termine

Königsbrunn

Für Behördengänge brauchen die Königsbrunner wieder Termine

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    Die Königsbrunner Bürger brauchen ab dem 26. Oktober wieder für alle Behördengänge im Rathaus und Ordnungsamt einen Termin.
    Die Königsbrunner Bürger brauchen ab dem 26. Oktober wieder für alle Behördengänge im Rathaus und Ordnungsamt einen Termin. Foto: Christoph Lotter

    Die Räumlichkeiten der Königsbrunner Stadtverwaltung sind seit längerem für den freien Publikumsverkehr geschlossen und dürfen nur mit Termin betreten werden. Lediglich im Ordnungsamt wurde vorübergehend vormittags der Zutritt ohne Termin getestet. Wegen der stark steigenden Zahl der Corona-Infektionen ist ab Montag, 26. Oktober, auch im Ordnungsamt in der Marktstraße 3 ½ der Zutritt grundsätzlich wieder nur noch mit Termin möglich.

    Um Termine in diesem Bereich zu vereinbaren, wurde auf der städtischen Homepage www.koenigsbrunn.de die neue Rubrik „Terminvereinbarung online: Ordnungswesen“ eingerichtet. Auf der Startseite in der Spalte rechts unten können sich Bürger in den Bereichen Öffentliche Sicherheit und Ordnung, Einwohner-, Melde- und Passamt, Veranstaltungen, Gewerbeamt und Fundamt Termine für die Marktstraße 3½ holen. Dies betrifft beispielsweise Antrag und Abholung des Personalausweises und des Reisepasses, An-, Um- und Abmeldung des Wohnortes oder des Gewerbes, Führungszeugnis, Führerscheinantrag, Fischereischein oder Veranstaltungsanzeigen. Bei den einzelnen Anliegen ist jeweils auch hinterlegt, welche Unterlagen zu dem Termin mitgebracht werden müssen.

    Wertstoffhof der Stadt Königsbrunn bleibt geöffnet

    Auf der städtischen Homepage ist zudem das Bürgerserviceportal zu finden, über das zahlreiche Anliegen online erledigt werden können. Terminpflicht gilt neben dem Ordnungsamt auch für das Rathaus sowie für Kulturbüro, Personalmanagement und Betriebshof; hier wird um Terminvereinbarung per Telefon oder E-Mail gebeten. Stadtbücherei, Musikschule und die Museen – mit Ausnahme des Mercateums – sind mit entsprechenden Hygiene-Auflagen geöffnet. Der Wertstoffhof in der St.-Johannes-Straße ist ebenfalls zu den üblichen Öffnungszeiten erreichbar; dort sind Gelbe Säcke erhältlich.

    In allen Räumlichkeiten der Stadtverwaltung herrscht Maskenpflicht. Wer in den letzten 14 Tagen Kontakt zu erkrankten Covid-19-Personen hatte oder selbst Symptome hat, wie etwa Fieber, Atemprobleme oder Übelkeit, darf die Dienstgebäude nicht betreten.

    In diesem Zusammenhang wird auch nochmals darauf hingewiesen, dass alle Corona-Maßnahmen, die die Stadt Königsbrunn betreffen, nicht von der Stadtverwaltung selbst, sondern vom Landratsamt Augsburg festgelegt werden. Die Königsbrunner Stadtverwaltung setzt diese Anweisungen dann lediglich für ihre eigenen Einrichtungen – wie zum Beispiel Museen oder Stadtbücherei – und für ihre eigenen Veranstaltungen um. Vonseiten des Landratsamtes werden für die Stadt Königsbrunn auch keine eigenen Corona-Zahlen veröffentlicht, sondern nur Zahlen für den gesamten Landkreis. (AZ)

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